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Gesetz über das Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(COVID-19-Sondervermögensgesetz - COVID-19-SVG -)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Sondervermögensgesetz - COVID-19-SVG -)
Amtliche Abkürzung
COVID-19-SVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21067

Vom 12. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 108 - VORIS 21067 -) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. März 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 22)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Errichtung1
Zweck des Sondervermögens2
Zweckbindung, Verwendung der Mittel des Sondervermögens3
Finanzierung4
Bewirtschaftung der Mittel, Beteiligung des Landtages5
Verwaltung des Sondervermögens6
Nachweis des Sondervermögens7
Auflösung des Sondervermögens8

Artikel 2 des Gesetzes zur Finanzierung von Zuführungen an das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung und an das Sondervermögen Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen sowie zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit Mitteln des Jahresüberschusses 2019 vom 12. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 108)