Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO)
- Amtliche Abkürzung
- BB-GVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Vom 19. Juli 2005 (Nds. GVBl. S. 253 - VORIS 22410 -) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. Juni 2014 (Nds. GVBl. S. 171)(2)
Aufgrund des § 60 Abs. 1 Nrn. 6 bis 8 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 110), wird verordnet:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen | 1 |
Gleichwertigkeit von Abschlüssen nach der Verordnung über berufsbildende Schulen | 2 |
Gleichwertigkeit von Abschlüssen nach der Verordnung über Schulen für andere als ärztliche Heilberufe | 3 |
Gleichwertigkeit von Abschlüssen aus anderen Ländern | 4 |
Anerkennung im Ausland ausgestellter Ausbildungsnachweise | 5 |
Zuständigkeit | 6 |
In-Kraft-Treten | 7 |