Versionsverlauf

Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO)
Amtliche Abkürzung
BB-GVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Vom 19. Juli 2005 (Nds. GVBl. S. 253 - VORIS 22410 -) (1)

Aufgrund des § 60 Abs. 1 Nrn. 6 bis 8 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 110), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen1
Gleichwertigkeit von Abschlüssen nach der Verordnung über berufsbildende Schulen2
Gleichwertigkeit von Abschlüssen nach der Verordnung über Schulen für andere als ärztliche Heilberufe3
Gleichwertigkeit von Abschlüssen aus anderen Ländern4
Anerkennung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger5
Zuständigkeit6
In-Kraft-Treten7

(1) Red. Anm.:

SVBl. S. 485