Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 10.02.1999, Az.: 4 L 4909/98

Erstattungsanspruch; Sozialhilfe; Monatsfrist; Aufenthaltswechsel

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
10.02.1999
Aktenzeichen
4 L 4909/98
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15466
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0210.4L4909.98.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Osnabrück 24.09.1998 - 4 A 179/96

Fundstellen

  • FEVS 1999, 502-504
  • NDV-RD 1999, 102
  • NdsRpfl 1999, 225
  • ZfF 2000, 20

Amtlicher Leitsatz

Wenn eine Person innerhalb eines Monats nach einem Aufenthaltswechsel der Hilfe bedarf, ist der Erstattungsanspruch des nunmehr zuständigen Trägers der Sozialhilfe gegen den des bisherigen Aufenthaltsortes nicht davon abhängig, daß innerhalb der Monatsfrist die Hilfe auch tatsächlich eingesetzt oder der zuständig gewordene Träger wenigstens Kenntnis von dem Bedarf erlangt hat.