Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 10.02.1999, Az.: 4 L 4909/98
Erstattungsanspruch; Sozialhilfe; Monatsfrist; Aufenthaltswechsel
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 10.02.1999
- Aktenzeichen
- 4 L 4909/98
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1999, 15466
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1999:0210.4L4909.98.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Osnabrück 24.09.1998 - 4 A 179/96
Rechtsgrundlagen
- § 5 BSHG
- § 107 BSHG
Fundstellen
- FEVS 1999, 502-504
- NDV-RD 1999, 102
- NdsRpfl 1999, 225
- ZfF 2000, 20
Amtlicher Leitsatz
Wenn eine Person innerhalb eines Monats nach einem Aufenthaltswechsel der Hilfe bedarf, ist der Erstattungsanspruch des nunmehr zuständigen Trägers der Sozialhilfe gegen den des bisherigen Aufenthaltsortes nicht davon abhängig, daß innerhalb der Monatsfrist die Hilfe auch tatsächlich eingesetzt oder der zuständig gewordene Träger wenigstens Kenntnis von dem Bedarf erlangt hat.