Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 05.12.2008, Az.: 8 U 164/08
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 05.12.2008
- Aktenzeichen
- 8 U 164/08
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2008, 42425
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:2008:1205.8U164.08.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Hannover - 31.07.2008 - AZ: 8 O 276/07
Fundstelle
- VersR 2009, 355 (Volltext mit red. LS)
In dem Rechtsstreit
...
hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ..., den Richter am Oberlandesgericht ... und den Richter am Landgericht ... am 5. Dezember 2008 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. Juli 2008 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Gründe
Die Berufung ist durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern. Zur Begründung wird gem. § 522 Abs. 2 S. 3 ZPO auf die Gründe des Hinweisbeschlusses vom 11. November 2008 verwiesen. Hierzu ist keine Stellungnahme der Klägerin mehr erfolgt.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.