Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.05.1986, Az.: 8 Sa 99/85
Rentenberechtigung; Vorruhestand; Arbeitsverhältnis; Vorruhestandsvereinbarung; Vorruhestandstarifvertrag; Baugewerbe
Bibliographie
- Gericht
- LAG Niedersachsen
- Datum
- 27.05.1986
- Aktenzeichen
- 8 Sa 99/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 10627
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LAGNI:1986:0527.8SA99.85.0A
Rechtsgrundlage
- § 611 BGB
Fundstelle
- DB 1986, 2550
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Das Arbeitsverhältnis bleibt im Fall des Eintritts der Rentenberechtigung auch vor Beginn des Vorruhestandes bestehen. Mögliche Auswirkungen des Eintritts der Rentenberechtigung vor dem 65. Lebensjahr auf die Rechtsstellung des Arbeitnehmers, der eine Vorruhestandsvereinbarung abgeschlossen hat (Vorruhestandstarifvertrags für das Baugewerbe).