Amtsgericht Hannover
Urt. v. 05.02.2010, Az.: 526 C 12623/09

Kausale Verknüpfung zwischen der unternehmerischen Tätigkeit als solcher und dem Verkauf eines Gebrauchtwagens durch einen Unternehmer als Voraussetzung an einen Verbrauchsgüterkauf

Bibliographie

Gericht
AG Hannover
Datum
05.02.2010
Aktenzeichen
526 C 12623/09
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2010, 27644
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGHANNO:2010:0205.526C12623.09.0A

Fundstellen

  • DAR 2010, 208
  • ZAP 2010, 1153
  • ZAP EN-Nr. 711/2010

Redaktioneller Leitsatz

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens durch einen Unternehmer muss als zusätzliche Voraussetzung eine kausale Verknüpfung zwischen der unternehmerischen Tätigkeit als solcher und dem in Rede stehenden Geschäft hinzukommen, damit es sich bei dem Geschäft um einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 Abs.1 BGB handelt. Alleine weil der Unternehmer gewerblich tätig ist, kann ihm nicht für jede Art von Geschäft die strenge Haftung nach den Grundsätzen über den Verbrauchsgüterkauf auferlegt werden. Dies würde zu weit gehen.