Amtsgericht Hannover
Urt. v. 05.02.2010, Az.: 526 C 12623/09
Kausale Verknüpfung zwischen der unternehmerischen Tätigkeit als solcher und dem Verkauf eines Gebrauchtwagens durch einen Unternehmer als Voraussetzung an einen Verbrauchsgüterkauf
Bibliographie
- Gericht
- AG Hannover
- Datum
- 05.02.2010
- Aktenzeichen
- 526 C 12623/09
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2010, 27644
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGHANNO:2010:0205.526C12623.09.0A
Rechtsgrundlage
- § 474 Abs. 1 BGB
Fundstellen
- DAR 2010, 208
- ZAP 2010, 1153
- ZAP EN-Nr. 711/2010
Redaktioneller Leitsatz
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens durch einen Unternehmer muss als zusätzliche Voraussetzung eine kausale Verknüpfung zwischen der unternehmerischen Tätigkeit als solcher und dem in Rede stehenden Geschäft hinzukommen, damit es sich bei dem Geschäft um einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 Abs.1 BGB handelt. Alleine weil der Unternehmer gewerblich tätig ist, kann ihm nicht für jede Art von Geschäft die strenge Haftung nach den Grundsätzen über den Verbrauchsgüterkauf auferlegt werden. Dies würde zu weit gehen.