Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.07.1993, Az.: 4 L 3368/92

Träger der Sozialhilfe; Darlehen; Hilfeempfänger; Widerspruchsverfahren; Tod; Erbe; Rückzahlung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
28.07.1993
Aktenzeichen
4 L 3368/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13739
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1993:0728.4L3368.92.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig 09.01.1992 - 4 A 4256/90

Fundstellen

  • FEVS 44, 403
  • ND MBl 1994, 117

Amtlicher Leitsatz

Hat der Träger der Sozialhilfe die Hilfe nach § 89 BSHG als Darlehen gewährt und stirbt der Hilfeempfänger im Laufe des Widerspruchsverfahrens, in dem es um die Umwandlung des Darlehens in eine nicht zurückzuzahlende Leistung geht, kann der Träger der Sozialhilfe das Widerspruchsverfahren mit dem Erben des Hilfeempfängers fortsetzen und von ihm mit dem Widerspruchsbescheid die Rückzahlung des Darlehens verlangen.