Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.07.1993, Az.: 4 L 3948/92

Träger der Sozialhilfe; Pflegegeld; Anspruch; Rückzahlung eines Darlehns; Aufrechnung; Widerruf; Verzicht; Erbe; Anrechnungsverbot

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
28.07.1993
Aktenzeichen
4 L 3948/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13740
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1993:0728.4L3948.92.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Oldenburg (Oldenburg) 11.06.1992 - 3 A 203/91 .OS

Fundstelle

  • ND MBl 1994, 117

Amtlicher Leitsatz

Der Träger der Sozialhilfe darf gegen den Anspruch auf Pflegegeld mit dem Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens nicht oder nicht mehr aufrechnen, wenn der Pflegebedürftige auf seinen Anspruch nicht verzichtet oder den Verzicht für die Zukunft widerrufen hat.

Der Erbe des Pflegebedürftigen kann die Auszahlung des zu Unrecht einbehaltenen Pflegegeldes jedenfalls deshalb nicht verlangen, weil mit dem Tode des Pflegebedürftigen das Aufrechnungsverbot wegfällt und die Aufrechnung wirksam wird.