Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.07.1993, Az.: 4 L 4683/92
Pflegekind; Nachhilfeunterricht; Erziehungsdefizite; Wissenlücken; Schulbesuch; Träger der Jugendhilfe; Laufende Leistungen; Jugendhilfeausschuss; Pflegefamilie
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 28.07.1993
- Aktenzeichen
- 4 L 4683/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 13741
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1993:0728.4L4683.92.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 16.06.1992 - 3 A 101/91 .Hi
Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 1 JWG
- § 6 Abs. 2 JWG
- Art. 1 § 39 Abs. 3KJHG
Fundstellen
- FEVS 45, 19
- ND MBl 1994, 117
Amtlicher Leitsatz
Ist es notwendig, einem Pflegekind Nachhilfeunterricht zu erteilen, um die durch Erziehungsdefizite hervorgerufenen Wissenslücken zu schließen und den Erfolg des Schulbesuchs zu sichern, hat der Träger der Jugendhilfe die angemessenen Kosten zu übernehmen. Sie sind nicht durch die pauschalierten laufenden Leistungen abgegolten. Richtlinien des Jugendhilfeausschusses, nach denen die Kosten höchstens für sechs Monate ab Aufnahme des Kindes in die Pflegefamilie übernommen werden, binden die Verwaltungsgerichte nicht.