Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.07.1993, Az.: 4 L 4683/92

Pflegekind; Nachhilfeunterricht; Erziehungsdefizite; Wissenlücken; Schulbesuch; Träger der Jugendhilfe; Laufende Leistungen; Jugendhilfeausschuss; Pflegefamilie

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
28.07.1993
Aktenzeichen
4 L 4683/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13741
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1993:0728.4L4683.92.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 16.06.1992 - 3 A 101/91 .Hi

Fundstellen

  • FEVS 45, 19
  • ND MBl 1994, 117

Amtlicher Leitsatz

Ist es notwendig, einem Pflegekind Nachhilfeunterricht zu erteilen, um die durch Erziehungsdefizite hervorgerufenen Wissenslücken zu schließen und den Erfolg des Schulbesuchs zu sichern, hat der Träger der Jugendhilfe die angemessenen Kosten zu übernehmen. Sie sind nicht durch die pauschalierten laufenden Leistungen abgegolten. Richtlinien des Jugendhilfeausschusses, nach denen die Kosten höchstens für sechs Monate ab Aufnahme des Kindes in die Pflegefamilie übernommen werden, binden die Verwaltungsgerichte nicht.