Suche nach "Landeshaushaltsordnung"

12 Suchergebnisse

  • ...§ 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 77000010000000


  • ...(3) Im Übrigen regelt das Fachministerium die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...

    .......

    Rechtsstand: 06.07.2022 | VORIS Nummer: 77000010000000


  • ...§ 7 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung...

    Rechtsstand: 06.07.2022 | VORIS Nummer: 28010


  • ...(3) Im Übrigen regelt das Fachministerium die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...

    .......

    Rechtsstand: 01.01.2021 | VORIS Nummer: 77000010000000


  • ...(3) Im Übrigen regelt das Fachministerium die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...

    .......

    Rechtsstand: 13.05.2020 | VORIS Nummer: 77000010000000


  • ...(3) Im Übrigen regelt das Fachministerium die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...

    .......

    Rechtsstand: 28.06.2019 | VORIS Nummer: 77000010000000


  • ...(4) Im Übrigen regelt das Fachministerium die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...

    .......

    Rechtsstand: 01.01.2009 | VORIS Nummer: 77000010000000


  • ...(4) Im Übrigen regelt das Fachministerium die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...

    .......

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 77000010000000


  • ...(4) Im Übrigen regelt das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...

    .......

    Rechtsstand: 01.01.2002 | VORIS Nummer: 77000010000000


  • ...Um die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftsstruktur des Landes zu verbessern, wird als Sondervermögen des Landes ( § 26 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung ) der "Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen" gebildet...

    .......

    Rechtsstand: 25.03.1993 | VORIS Nummer: 77000010000000


  • ...Um die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftsstruktur des Landes zu verbessern, wird als Sondervermögen des Landes ( § 26 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung ) der "Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen" gebildet...

    .......

    Rechtsstand: 11.11.1977 | VORIS Nummer: 77000010000000


  • ...(4) Im übrigen regelt das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...

    .......

    Rechtsstand: 11.11.1977 | VORIS Nummer: 77000010000000