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32 Suchergebnisse

  • ...§ 8 NÖbVIG - Erlöschen des Amtes Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) Das Amt der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellten erlischt durch...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 9 NÖbVIG - Vorläufige Amtsenthebung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) 1 Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellte können von der Aufsichtsbehörde vorläufig ihres Amtes enthoben werden, wenn...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 10 NÖbVIG - Abwicklung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) 1 Ist in den Fällen des § 8 eine Abwicklung des Amtes erforderlich, so bestellt die Aufsichtsbehörde zur Abwicklung des Amtes eine nach § 1 Abs. 1 Satz 1 bestellte Person mit deren Zustimmung. 2 Kommt eine...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 11 NÖbVIG - Aufsicht Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellte unterstehen der Dienst- und Fachaufsicht der von dem für Vermessung und Geoinformation zuständigen Ministerium bestimmten Aufsichtsbehörde...

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    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 12 NÖbVIG - Verletzung von Amtspflichten Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) 1 Verletzen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellte schuldhaft die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Amtspflichten, so kann die Aufsichtsbehörde folgende Maßnahmen verhängen:...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 13 NÖbVIG - Beteiligung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 Die Berufsvertretung der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellten ist von dem für Vermessung und Geoinformation zuständigen Ministerium bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der Rechtsverhältnisse der nach § 1...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 14 NÖbVIG - Überleitungsvorschrift Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 Die nach bisherigem Recht bestellten und bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt befindlichen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure gelten als nach § 1...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 15 NÖbVIG - Inkrafttreten Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. August 2020 in Kraft...

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    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160