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...§ 14 NKPG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung (Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz - NKPG -) Amtliche Abkürzung NKPG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20300 (weggefallen)...
Rechtsstand: 01.01.2011 | VORIS Nummer: 20300
...§ 5 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch die Direktorin, den Direktor, die Präsidentin oder den Präsidenten des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Schiedsamt seinen Sitz hat...
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Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 6 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 Die Schiedsperson wird von der Direktorin, dem Direktor, der Präsidentin oder dem Präsidenten des Amtsgerichts förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen...
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Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 7 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Die Berufung zur Schiedsperson kann ablehnen, wer...
Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 8 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Die Schiedsperson ist ihres Amtes zu entheben, wenn die in § 3 Abs. 2 genannten Umstände eintreten oder bekannt werden...
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Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 10 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Die Schiedsperson hat, auch nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit, über ihre Verhandlungen und die Verhältnisse der Parteien, soweit sie ihr amtlich bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren...
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Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 11 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Die Schiedsperson erhält einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin...
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Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 13 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, für die nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind, führt das Schiedsamt als Gütestelle das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche und über...
Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 14 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin eine Wohnung hat...
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Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 16 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 Die Schiedsperson ist von der Ausübung ihres Amtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:...
Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 17 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Die Schiedsperson wird nicht oder nicht weiter tätig, wenn...
Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000
...§ 21 NSchÄG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)Amtliche Abkürzung NSchÄG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31050010000000 (1) Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens sowie dessen Rücknahme sind bei der Schiedsperson schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären...
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Rechtsstand: 01.01.2010 | VORIS Nummer: 31050010000000