Suche nach "Landeshaushaltsordnung"
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...§ 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung...
Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 77000010000000
...(3) Im Übrigen regelt das Fachministerium die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...
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Rechtsstand: 06.07.2022 | VORIS Nummer: 77000010000000
...§ 7 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung...
Rechtsstand: 06.07.2022 | VORIS Nummer: 28010
...(3) Im Übrigen regelt das Fachministerium die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...
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Rechtsstand: 01.01.2021 | VORIS Nummer: 77000010000000
...(3) Im Übrigen regelt das Fachministerium die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...
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Rechtsstand: 13.05.2020 | VORIS Nummer: 77000010000000
...(3) Im Übrigen regelt das Fachministerium die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...
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Rechtsstand: 28.06.2019 | VORIS Nummer: 77000010000000
...(4) Im Übrigen regelt das Fachministerium die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...
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Rechtsstand: 01.01.2009 | VORIS Nummer: 77000010000000
...(4) Im Übrigen regelt das Fachministerium die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...
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Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 77000010000000
...(4) Im Übrigen regelt das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...
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Rechtsstand: 01.01.2002 | VORIS Nummer: 77000010000000
...Um die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftsstruktur des Landes zu verbessern, wird als Sondervermögen des Landes ( § 26 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung ) der "Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen" gebildet...
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Rechtsstand: 25.03.1993 | VORIS Nummer: 77000010000000
...Um die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftsstruktur des Landes zu verbessern, wird als Sondervermögen des Landes ( § 26 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung ) der "Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen" gebildet...
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Rechtsstand: 11.11.1977 | VORIS Nummer: 77000010000000
...(4) Im übrigen regelt das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr die Verwendung der Mittel des Sondervermögens des Landes jeweils durch einen Wirtschaftsplan, der dem Landtag vorzulegen ist ( § 26 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung )...
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Rechtsstand: 11.11.1977 | VORIS Nummer: 77000010000000