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...§ 6 FuttMSachkVO - Aufsichtsarbeiten Bibliographie Titel Verordnung über den Lehrgang und die Prüfung für die Sachkunde in der Futtermittelkontrolle (Futtermittelsachkunde-Verordnung - FuttMSachkVO)Amtliche Abkürzung FuttMSachkVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78540 (1) 1 Es sind drei schriftliche Aufsichtsarbeiten anzufertigen. 2 Gegenstand der Aufsichtsarbeiten sind Inhalte des tätigkeitsbezogenen theoretischen Unterrichts. 3 Die Einrichtung nach § 2 Abs. 1...
Rechtsstand: 24.04.2024 | VORIS Nummer: 78540
...§ 8 FuttMSachkVO - Mündlicher Prüfungsteil Bibliographie Titel Verordnung über den Lehrgang und die Prüfung für die Sachkunde in der Futtermittelkontrolle (Futtermittelsachkunde-Verordnung - FuttMSachkVO)Amtliche Abkürzung FuttMSachkVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78540 (1) 1 Der mündliche Prüfungsteil soll je Prüfling eine Stunde dauern. 2 Er besteht aus einem Vortrag mit einem anschließenden kurzen Vertiefungsgespräch von insgesamt etwa 15 Minuten und einem...
Rechtsstand: 24.04.2024 | VORIS Nummer: 78540
...§ 9 FuttMSachkVO - Gesamtnote, Bestehen der Prüfung, Zeugnis Bibliographie Titel Verordnung über den Lehrgang und die Prüfung für die Sachkunde in der Futtermittelkontrolle (Futtermittelsachkunde-Verordnung - FuttMSachkVO)Amtliche Abkürzung FuttMSachkVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78540 (1) 1 Es wird eine Gesamtpunktzahl für die Prüfung gebildet. 2 Darin gehen ein...
Rechtsstand: 24.04.2024 | VORIS Nummer: 78540
...§ 13 FuttMSachkVO Bibliographie Titel Verordnung über den Lehrgang und die Prüfung für die Sachkunde in der Futtermittelkontrolle (Futtermittelsachkunde-Verordnung - FuttMSachkVO)Amtliche Abkürzung FuttMSachkVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78540 (weggefallen)...
Rechtsstand: 24.04.2024 | VORIS Nummer: 78540
...Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch) Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)...
Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100
...Abschnitt 1 WieVoSch - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie nach den Vorschriften der Mitteilung der Kommission Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im...
Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100
...Abschnitt 2 WieVoSch - Gegenstand der Förderung Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 2.1 Gefördert werden Maßnahmen zum Schutz von im Grünland brütenden Wiesenvogelarten, für die Niedersachsen eine besondere nationale und internationale Verantwortung trägt und die hier inzwischen...
Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100
...Abschnitt 3 WieVoSch - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 3.1 Zuwendungen können gewährt werden für:...
Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100
...Abschnitt 4 WieVoSch - Zuwendungsvoraussetzungen Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 4.1 Es werden nur Maßnahmen auf Grünlandflächen in den in Niedersachsen ausgewiesenen Vogelschutzgebieten gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie sowie zusätzlich in Gebieten von landesweiter Bedeutung für...
Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100
...Abschnitt 5 WieVoSch - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt...
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Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100
...Abschnitt 6 WieVoSch - Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 6.1 Die Zustimmung zu einem vorzeitigen Vorhabenbeginn kann auf Antrag erteilt werden...
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Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100
...Abschnitt 7 WieVoSch - Anweisungen zum Verfahren Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 7.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung der Zuwendungsbewilligung und die...
Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100