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459 Suchergebnisse

  • ...§ 6 FuttMSachkVO - Aufsichtsarbeiten Bibliographie Titel Verordnung über den Lehrgang und die Prüfung für die Sachkunde in der Futtermittelkontrolle (Futtermittelsachkunde-Verordnung - FuttMSachkVO)Amtliche Abkürzung FuttMSachkVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78540 (1) 1 Es sind drei schriftliche Aufsichtsarbeiten anzufertigen. 2 Gegenstand der Aufsichtsarbeiten sind Inhalte des tätigkeitsbezogenen theoretischen Unterrichts. 3 Die Einrichtung nach § 2 Abs. 1...

    Rechtsstand: 24.04.2024 | VORIS Nummer: 78540


  • ...§ 8 FuttMSachkVO - Mündlicher Prüfungsteil Bibliographie Titel Verordnung über den Lehrgang und die Prüfung für die Sachkunde in der Futtermittelkontrolle (Futtermittelsachkunde-Verordnung - FuttMSachkVO)Amtliche Abkürzung FuttMSachkVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78540 (1) 1 Der mündliche Prüfungsteil soll je Prüfling eine Stunde dauern. 2 Er besteht aus einem Vortrag mit einem anschließenden kurzen Vertiefungsgespräch von insgesamt etwa 15 Minuten und einem...

    Rechtsstand: 24.04.2024 | VORIS Nummer: 78540


  • ...§ 9 FuttMSachkVO - Gesamtnote, Bestehen der Prüfung, Zeugnis Bibliographie Titel Verordnung über den Lehrgang und die Prüfung für die Sachkunde in der Futtermittelkontrolle (Futtermittelsachkunde-Verordnung - FuttMSachkVO)Amtliche Abkürzung FuttMSachkVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78540 (1) 1 Es wird eine Gesamtpunktzahl für die Prüfung gebildet. 2 Darin gehen ein...

    Rechtsstand: 24.04.2024 | VORIS Nummer: 78540


  • ...§ 13 FuttMSachkVO Bibliographie Titel Verordnung über den Lehrgang und die Prüfung für die Sachkunde in der Futtermittelkontrolle (Futtermittelsachkunde-Verordnung - FuttMSachkVO)Amtliche Abkürzung FuttMSachkVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78540 (weggefallen)...

    Rechtsstand: 24.04.2024 | VORIS Nummer: 78540


  • ...Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Beschl. v. 12.04.2024, Az.: 4 ME 73/24 Streit um artenschutzrechtliche Ausnahmeregelung zur Tötung eines Wolfs; Anforderungen an das Absehen von einer Beteiligung von auf Landesebene anerkannten Naturschutzverbänden durch AllgemeinverfügungBibliographie Gericht OVG Niedersachsen Datum 12.04.2024 Aktenzeichen 4 ME 73/24 Entscheidungsform Beschluss...

    Entscheidungsdatum: 12.04.2024


  • ...Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch) Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 1 WieVoSch - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie nach den Vorschriften der Mitteilung der Kommission Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 2 WieVoSch - Gegenstand der Förderung Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 2.1 Gefördert werden Maßnahmen zum Schutz von im Grünland brütenden Wiesenvogelarten, für die Niedersachsen eine besondere nationale und internationale Verantwortung trägt und die hier inzwischen...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 3 WieVoSch - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 3.1 Zuwendungen können gewährt werden für:...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 4 WieVoSch - Zuwendungsvoraussetzungen Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 4.1 Es werden nur Maßnahmen auf Grünlandflächen in den in Niedersachsen ausgewiesenen Vogelschutzgebieten gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie sowie zusätzlich in Gebieten von landesweiter Bedeutung für...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 5 WieVoSch - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt...

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    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 6 WieVoSch - Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 6.1 Die Zustimmung zu einem vorzeitigen Vorhabenbeginn kann auf Antrag erteilt werden...

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    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100