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103 Suchergebnisse

  • ...§ 24 NHafenO - Pflichten für das Be- und Entladen Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO) Amtliche Abkürzung NHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 (1) Vor dem Be- und Entladen eines Massengutschiffes mit einer hafenseitigen Umschlagsanlage hat deren Betreiberin oder Betreiber...

    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 14 NHafenO - Nutzungsverbote Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO)  Amtliche AbkürzungNHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 Das Befahren der Hafengewässer und deren Benutzung als Liegeplatz mit einem Sportboot oder einem Schiff, das ausschließlich zum Wohnen bestimmt ist, sind verboten; ausgenommen sind die Wasserflächen, die die Hafenbehörde...

    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 11 NHafenO - Betätigung von Antriebsanlagen und Manövrierhilfen Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO) Amtliche Abkürzung NHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 Außer zur kurzzeitigen Erprobung vor dem Auslaufen dürfen Antriebsanlagen und Manövrierhilfen auf festgemachten Schiffen nur nach rechtzeitiger vorheriger Unterrichtung der Hafenbehörde betätigt werden...

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    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 7 NHafenO - Einlauferlaubnis, Liegeplatzerlaubnis Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO) Amtliche Abkürzung NHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 (1) 1 Einer Erlaubnis der Hafenbehörde zum Einlaufen in einen Hafen oder zur Benutzung eines Liegeplatzes in einem Hafen bedürfen Schiffe,...

    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 16 NHafenO - Verkehrsstörende Einrichtungen Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO) Amtliche Abkürzung NHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 Leuchtzeichen, Tafeln und Schilder sowie ähnliche Gegenstände, die im Hafen angebracht werden, müssen so beschaffen sein, dass sie nicht mit Schifffahrtszeichen verwechselt werden können und...

    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 8 NHafenO - Melde- und Informationspflichten Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO) Amtliche Abkürzung NHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 (1) 1 Die Schiffsführerin oder der Schiffsführer hat das Einlaufen des Schiffes, außer eines Sportbootes, mindestens 24 Stunden vorher der Hafenbehörde zu melden. 2 Beträgt die Fahrzeit weniger als...

    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 18 NHafenO - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO) Amtliche Abkürzung NHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 (1) 1 Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist zu verhindern, dass das Hafengewässer verunreinigt wird. 2 Auf Schiffen sind beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die von Deck nach Außenbords...

    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 26 NHafenO - Inkrafttreten Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO)  Amtliche AbkürzungNHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft...

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    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 10 NHafenO - Festmachen Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO)  Amtliche AbkürzungNHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 1 Schiffe müssen sicher an den dafür vorgesehenen Einrichtungen festgemacht werden. 2 Die Hafenbehörde kann anordnen, dass unzureichende Festmachereinrichtungen nicht eingesetzt und beschädigte Leinen und Drähte...

    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 20 NHafenO - Umschlagverbote, Anordnungen Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO)Amtliche Abkürzung NHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 Die Hafenbehörde kann das Einbringen von gefährlichen Gütern in den Hafen und den Umschlag gefährlicher Güter untersagen oder für einen solchen Umschlag Anordnungen treffen, soweit dies zur...

    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 19 NHafenO - Meldung gefährlicher Güter Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO) Amtliche AbkürzungNHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 (1) 1 Das Einbringen gefährlicher Güter in den Hafen zum Zweck des Umschlags, der Bereitstellung oder des Lagerns ist der Hafenbehörde mindestens 24 Stunden vorher zu melden; § 8 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. 2 In der...

    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 6 NHafenO - Grundregeln Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO)  Amtliche AbkürzungNHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 (1) Wer sich in einem Hafen aufhält, hat sich so zu verhalten, dass ein sicherer Hafenbetrieb und Hafenverkehr gewährleistet ist und dass niemand geschädigt oder gefährdet wird...

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    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000