Durchführung des NEBG und des NBildUG;
Übertragung von Aufgaben auf den Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.V.
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des NEBG und des NBildUG; Übertragung von Aufgaben auf den Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.V.
- Redaktionelle Abkürzung
- NEBGDfRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22450
RdErl d. MWK v. 13.12.2005 - 32.1-53 100-21 -
Vom 13. Dezember 2005 (Nds. MBl. 2006 S. 22)
- VORIS 22450 -
Bezug:
RdErl. v. 21.12.2000 (Nds. MBl. 2001 S. 74)
Der vom Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.V. errichteten Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung werden Aufgaben zur Durchführung des NEBG und des NBildUG übertragen. Einzelheiten ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Vertrag.
Dieser RdErl. tritt am 1.1.2006 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.
Anlage
Vertrag über die Einrichtung einer Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung beim Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.V.
Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (im Folgenden: MWK),
und
der Niedersächsische Bund für freie Erwachsenenbildung e.V. in Hannover (im Folgenden: Nds. Bund)
schließen zur Ausführung der §§ 9 und 11 des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) vom 17.12.1999 i.d.F. vom 23.11.2004 (Nds. GVBl. S. 508) und des § 10 des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes (NBildUG) i.d.F. vom 25.1.1991 (Nds. GVBl. S. 29), zuletzt geändert durch § 15 des Gesetzes vom 17.12.1999 (Nds. GVBl. S. 430), folgenden Vertrag: