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  • ab 01.01.2006 (aktuelle Fassung)

Durchführung des NEBG und des NBildUG;
Übertragung von Aufgaben auf den Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.V.

Bibliographie

Titel
Durchführung des NEBG und des NBildUG; Übertragung von Aufgaben auf den Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.V.
Redaktionelle Abkürzung
NEBGDfRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22450

RdErl d. MWK v. 13.12.2005 - 32.1-53 100-21 -

Vom 13. Dezember 2005 (Nds. MBl. 2006 S. 22)

- VORIS 22450 -

Bezug:

RdErl. v. 21.12.2000 (Nds. MBl. 2001 S. 74)

Der vom Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.V. errichteten Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung werden Aufgaben zur Durchführung des NEBG und des NBildUG übertragen. Einzelheiten ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Vertrag.

Dieser RdErl. tritt am 1.1.2006 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.

Anlage

Vertrag über die Einrichtung einer Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung beim Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.V.

Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (im Folgenden: MWK),

und

der Niedersächsische Bund für freie Erwachsenenbildung e.V. in Hannover (im Folgenden: Nds. Bund)

schließen zur Ausführung der §§ 9 und 11 des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) vom 17.12.1999 i.d.F. vom 23.11.2004 (Nds. GVBl. S. 508) und des § 10 des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes (NBildUG) i.d.F. vom 25.1.1991 (Nds. GVBl. S. 29), zuletzt geändert durch § 15 des Gesetzes vom 17.12.1999 (Nds. GVBl. S. 430), folgenden Vertrag: