Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 12.09.1996, Az.: 3 L 3216/96

Politische Verfolgung; Staatliche Gewalt; Sierra Leone; Abschiebungshindernis; Asylantragstellung in Deutschland; Erniedrigende Behandlung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
12.09.1996
Aktenzeichen
3 L 3216/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 13205
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1996:0912.3L3216.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 28.03.1996 - 4 A 7158/93

Fundstelle

  • ND MBl 1997, 78

Amtlicher Leitsatz

1. Die Regierung Sierra Leones übt gegenwärtig eine effektive staatliche Gebietsgewalt nur in Teilen des Landes, insbesondere im Großraum Freetown, aus.

2. Es bestehen keine ernsthaften Gründe für die Annahme, daß sierraleonischen Staatsangehörigen, die in ihr Heimatland abgeschoben werden, gegenwärtig und in absehbarer Zukunft wegen der Stellung eines Asylantrages in der Bundesrepublik Deutschland eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art 3 EMRK (MRK) droht (Bestätigung und Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl Senatsurt v 24.6.1996 - 3 L 2508/96 -).