Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.09.1996, Az.: 4 L 4040/95
Sozialhilfe; Zwei Arten Haushaltsenergie; Sparsamer Verbrauch; Ausgleich des Mehraufwandes
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 25.09.1996
- Aktenzeichen
- 4 L 4040/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13269
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:0925.4L4040.95.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Osnabrück 06.04.1995 - 4 A 4/92
Rechtsgrundlagen
- § 1 RegSatzV
- § 2 RegSatzV
- § 22 Abs. 1 S. 2 BSHG
- § 12 BSHG
Fundstellen
- FEVS 47, 360
- ND MBl 1997, 941
- NdsRpfl 1997, 127
Amtlicher Leitsatz
Gleicht ein Hilfeempfänger den Mehraufwand für den Bezug von zwei Arten Haushaltsenergie (die zweite Grundgebühr) dadurch aus, daß er Energie besonders sparsam verbraucht, ist es nicht geboten, die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt abweichend von den Regelsätzen zu bemessen; eine abweichende Bemessung der Leistungen ist noch nicht im Hinblick darauf geboten, daß ihm lediglich der Vorteil entgeht, über das durch Einschränkung des Energieverbrauchs gesparte Geld frei verfügen und kleinere zusätzliche Bedürfnisse befriedigen zu können.