Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 27.09.1996, Az.: 2 M 3544/96

Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit; Straftat nach dem BtMG; Neuregelung; Rechtskraft; Gefahr der Todesstrafe; Syrien

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
27.09.1996
Aktenzeichen
2 M 3544/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 13275
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1996:0927.2M3544.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 23.05.1996 - 6 B 2609/96

Amtlicher Leitsatz

1. § 47 Abs 1 Nr 3 AuslG (nF) (AuslG 1990) - Ausweisung wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz - ist auch dann anwendbar, wenn die Tat vor Inkrafttreten dieser Neuregelung rechtskräftig abgeurteilt worden ist.

2. Zur Gefahr der Todesstrafe im Falle einer Abschiebung nach Syrien wegen eines in Deutschland begangenen Drogendelikts.