Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 06.09.1996, Az.: 8 L 4878/95

Ausbildung der Handwerkskammern; Betriebsorientierung; Freistellungsaufforderung; Berufsschule

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
06.09.1996
Aktenzeichen
8 L 4878/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 13177
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1996:0906.8L4878.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 07.06.1995 - 7 A 5252/94

Fundstellen

  • GewArch 1999, 300
  • NdsRpfl 1998, 351

Amtlicher Leitsatz

Die überbetriebliche Ausbildung der Handwerkskammern ist betriebsorientiert und nicht ausschließlich theorieorientiert. Deshalb kann ein betrieblicher Ausbilder gegenüber der Freistellungsaufforderung der Handwerkskammer nicht geltend machen, seine Auszubildenden hätten die überbetrieblichen Ausbildungsthemen bereits in der Berufsschule absolviert.