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  • ab 13.04.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 AufenthG§23aHFDRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Durchführung des Härtefallverfahrens nach § 23a AufenthG
Redaktionelle Abkürzung
AufenthG§23aHFDRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
26100

Dieser RdErl. tritt am 13. 4. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 13. April 2022 (Nds. MBl. S. 726)

An die
Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbstständigen Städte, Region
Hannover, Landeshauptstadt Hannover und Stadt Göttingen - Ausländerbehörden -, Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Nachrichtlich:
An
die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe
das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht
die niedersächsischen Verwaltungsgerichte