Abschnitt 3 BISS-Erl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind
- Redaktionelle Abkürzung
- BISS-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 24100
Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts als Träger
3.1 eines Frauenhauses für misshandelte Frauen und ihrer Kinder und/oder
3.2 einer Beratungseinrichtung für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind und/oder
3.3 einer BISS
in Niedersachsen.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Erlasses vom 31. Januar 2022 (Nds. MBl. S. 190)