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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 BISS-Erl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind
Redaktionelle Abkürzung
BISS-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
24100

Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts als Träger

3.1 eines Frauenhauses für misshandelte Frauen und ihrer Kinder und/oder

3.2 einer Beratungseinrichtung für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind und/oder

3.3 einer BISS

in Niedersachsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Erlasses vom 31. Januar 2022 (Nds. MBl. S. 190)