Abschnitt 7 BISS-Erl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind
- Redaktionelle Abkürzung
- BISS-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 24100
Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2026 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Erlasses vom 31. Januar 2022 (Nds. MBl. S. 190)
An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nachrichtlich:
An die
Region Hannover, Landkreise und Gemeinden
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V.