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  • ab 23.04.1965 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 AErstLSchHD

Bibliographie

Titel
Erstattung von Aufwendungen der landesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den Luftschutzhilfsdienst; hier: Regelung des Erstattungsverfahrens
Redaktionelle Abkürzung
AErstLSchHD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83220000000001

5.
Sind an Helfer im Brandschutzdienst des LSHD Mehrleistungen nach Maßgabe der Bestimmungen des Unfallversicherungsträgers gewährt worden, so ist in dem Kostennachweis zu vermerken, welche Mehrleistungsbeträge im einzelnen nach den von; dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bestimmten Richtlinien zu gewähren waren. Die Richtlinien werden z. Z. von dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung überarbeitet. Zu gegebener Zeit werde ich Ihnen Abschriften übersenden.

Erfahrungsbericht erbitte ich bis zum 1.4.1966.

An
den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover,
den Braunschweigischen Gemeinde-Unfallversicherungsverband,
den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg,
die Feuerwehr-Unfallkasse Hannover,
die Feuerwehrunfallversicherungskasse Oldenburg,
den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover - als Ausführungsbehörde der Unfallversicherung für das Land Niedersachsen -.