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  • ab 23.04.1965 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 AErstLSchHD

Bibliographie

Titel
Erstattung von Aufwendungen der landesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den Luftschutzhilfsdienst; hier: Regelung des Erstattungsverfahrens
Redaktionelle Abkürzung
AErstLSchHD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83220000000001

4.
Anträge auf Erstattung der Aufwendungen für den örtlichen LSHD sind mir besonders und unter Beifügung von 4 Ausfertigungen der Kostennachweise vorzulegen. Die Kostennachweise sind nach dem gleichen Muster wie für den überörtlichen LSHD zu erstellen, jedoch ist im Kopf das Wort "überörtlichen" zu streichen und durch das Wort "örtlichen" zu ersetzen.

Im übrigen gelten die Ausführungen zu den Nrn. 2 und 3.