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  • ab 23.04.1965 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 AErstLSchHD

Bibliographie

Titel
Erstattung von Aufwendungen der landesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den Luftschutzhilfsdienst; hier: Regelung des Erstattungsverfahrens
Redaktionelle Abkürzung
AErstLSchHD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83220000000001

2.
Erstattungsanträge sind mir spätestens bis zum 15. Februar j. J. vorzulegen. Den Anträgen sind Kostennachweise nach dem mit meinem Erl. vom 28.5.1963 - I 15 03 32 - übersandten Muster in 5facher Ausfertigung beizufügen, jedoch sind im Kopf die Worte "als Ausführungsbehörde der Unfallversicherung des Landes Niedersachsen" zu streichen. Das gilt nicht für den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover als Ausführungsbehörde. Sind im abgelaufenen Kalenderjahr keine Aufwendungen entstanden, so ist Fehlanzeige zu erstatten.