Abschnitt 2 AErstLSchHD
Bibliographie
- Titel
- Erstattung von Aufwendungen der landesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den Luftschutzhilfsdienst; hier: Regelung des Erstattungsverfahrens
- Redaktionelle Abkürzung
- AErstLSchHD,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 83220000000001
2.
Erstattungsanträge sind mir spätestens bis zum 15. Februar j. J. vorzulegen. Den Anträgen sind Kostennachweise nach dem mit meinem Erl. vom 28.5.1963 - I 15 03 32 - übersandten Muster in 5facher Ausfertigung beizufügen, jedoch sind im Kopf die Worte "als Ausführungsbehörde der Unfallversicherung des Landes Niedersachsen" zu streichen. Das gilt nicht für den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover als Ausführungsbehörde. Sind im abgelaufenen Kalenderjahr keine Aufwendungen entstanden, so ist Fehlanzeige zu erstatten.