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  • ab 23.04.1965 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 AErstLSchHD

Bibliographie

Titel
Erstattung von Aufwendungen der landesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den Luftschutzhilfsdienst; hier: Regelung des Erstattungsverfahrens
Redaktionelle Abkürzung
AErstLSchHD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83220000000001

3.
Den Erstattungsanträgen sind weiterhin für jeden Versicherungsfall drei Ausfertigungen der Unfallanzeige als Belege für die Kostennachweise beizufügen.