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  • ab 01.06.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 BienZFördRdErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und Förderung der Bienenzucht und -haltung
Redaktionelle Abkürzung
BienZFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450

Zuwendungsempfänger sind Imkerorganisationen der Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Bei Maßnahmen nach Nummer 2.2.1 können die Imkerorganisationen (Erstempfänger) die Zuwendungen an Imkerinnen und Imker (Letztempfänger) im Rahmen der VV Nr. 12 zu § 44 LHO weiterleiten.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des RdErl. vom 5. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 531)