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  • ab 01.06.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 BienZFördRdErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und Förderung der Bienenzucht und -haltung
Redaktionelle Abkürzung
BienZFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450

Zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse können Zuwendungen bewilligt werden:

2.1
Unter finanzieller Beteiligung der EU in Niedersachsen, Bremen und Hamburg für

2.1.1
die Bekämpfung von Bienenstockfeinden und -krankheiten, insbesondere der Varroatose:

2.1.1.1
Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen:

Beschaffung von amtlich zugelassenen Bekämpfungsmitteln,

2.1.1.2
züchterische Maßnahmen:

Durchführung von Leistungsprüfungen zur Ermittlung einer verbesserten Varroatoleranz;

2.1.2
Schulungsmaßnahmen:

von der Bewilligungsbehörde vor der Durchführung anerkannte Vortragstagungen mit Schulungscharakter sowie Lehrgänge einschließlich der Schulung von Beraterinnen und Beratern durch ausgebildete Fachkräfte;

2.1.3
Honiganalysen:

Untersuchung von Honig durch Labore auf physikalisch-chemische Merkmale zur botanischen Herkunftsbestimmung und auf Krankheitskeime;

2.1.4
Wachsuntersuchungen:

Untersuchungen von Wachs durch Labore auf Rückstände von Tierarzneimitteln.

2.2
Ausschließlich aus Landesmitteln in Niedersachsen und Bremen zur Förderung der Bienenzucht und -haltung für

2.2.1
Förderung des Imker-Nachwuchses:

Neueinrichtung von Bienenständen;

2.2.2
züchterische Maßnahmen:

Durchführung von Leistungsprüfungen, soweit nicht von Nummer 2.1.1.2 erfasst (Leistungsprüfungen zur Ermittlung weiterer Leistungsmerkmale, z. B. Honigleistung, Sanftmut).

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des RdErl. vom 5. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 531)