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  • ab 01.05.2019 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 JVA-BRL-AV - Einstufungshilfen zu den Beurteilungsmerkmalen

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten in Justizvollzugseinrichtungen
Redaktionelle Abkürzung
JVA-BRL-AV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31400

I. Leistungsbeurteilung

1. Fachkompetenz

  1. A

    Verfügt über hervorragende, auch im Detail umfassende Fachkenntnisse, die über den eigenen Tätigkeitsbereich hinaus reichen.

    Ist stets auf dem neuesten Stand der Bestimmungen und wendet diese immer sachgerecht an.

  2. B

    Verfügt über hervorragende, auch im Detail umfassende Fachkenntnisse.

    Ist stets auf dem neuesten Stand der für ihn relevanten Bestimmungen und wendet diese sachgerecht an.

  3. C

    Verfügt über gute Fachkenntnisse und wendet die relevanten Bestimmungen sachgerecht an.

  4. D

    Verfügt über ausreichende Fachkenntnisse und wendet die relevanten Bestimmungen in der Regel sachgerecht an.

  5. E

    Verfügt nicht über ausreichende Fachkenntnisse und wendet die relevanten Bestimmungen häufig nicht sachgerecht an.

2. Persönliches Verhalten

2.1 Einsatzbereitschaft

  1. A

    Setzt sich stets über das zu erwartende Maß hinaus für die Erledigung der anfallenden Aufgaben auch in besonderen und schwierigen Situationen ein.

    Übernimmt regelmäßig neue und zusätzliche Aufgaben auch außerhalb des eigenen Tätigkeitsbereichs.

    Ist außerordentlich flexibel in der Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation unter Berücksichtigung der persönlichen Situation.

    Handelt aus eigenem Antrieb und ergreift entschlossen die Initiative.

  2. B

    Setzt sich über das zu erwartende Maß hinaus für die Erledigung der anfallenden Aufgaben auch in besonderen und schwierigen Situationen ein.

    Übernimmt neue und zusätzliche Aufgaben auch außerhalb des eigenen Tätigkeitsbereichs.

    Ist sehr flexibel in der Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation unter Berücksichtigung der persönlichen Situation.

    Handelt aus eigenem Antrieb und ergreift die Initiative.

  3. C

    Setzt sich im zu erwartenden Maß für die Erledigung der anfallenden Aufgaben auch in besonderen und schwierigen Situationen ein.

    Übernimmt vereinzelt neue und zusätzliche Aufgaben auch außerhalb des eigenen Tätigkeitsbereichs.

    Ist flexibel in der Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation unter Berücksichtigung der persönlichen Situation.

    Handelt aus eigenem Antrieb.

  4. D

    Setzt sich in einem ausreichenden Maß für die Erledigung der anfallenden Aufgaben auch in besonderen und schwierigen Situationen ein.

    Übernimmt nach Aufforderung neue und zusätzliche Aufgaben auch außerhalb des eigenen Tätigkeitsbereichs.

    Ist meistens flexibel in der Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation unter Berücksichtigung der persönlichen Situation.

  5. E

    Setzt sich nicht immer in ausreichendem Maße für die Erledigung der anfallenden Aufgaben ein.

    Ist wenig flexibel in der Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation unter Berücksichtigung der persönlichen Situation.

2.2 Entscheidungsfähigkeit

  1. A

    Erkennt im Tätigkeitsbereich in verschiedenen Situationen schnell den Entscheidungsbedarf.

    Analysiert die Problemstellung schnell, differenziert und sachgerecht und beschafft sich alle wesentlichen Informationen.

    Trifft schwierigste Entscheidungen situationsgerecht sowie unverzüglich und ist bereit, ein vertretbares Risiko einzugehen.

    Begründet die Entscheidung klar und nachvollziehbar und steht auch bei Widerstand dafür ein.

  2. B

    Erkennt im Tätigkeitsbereich in verschiedenen Situationen schnell den Entscheidungsbedarf.

    Analysiert die Problemstellung differenziert und beschafft sich alle wesentlichen Informationen.

    Trifft schwierige Entscheidungen situationsgerecht sowie unverzüglich und ist bereit, ein vertretbares Risiko einzugehen.

    Begründet die Entscheidung nachvollziehbar und steht dafür ein.

  3. C

    Erkennt im Tätigkeitsbereich in verschiedenen Situationen den Entscheidungsbedarf.

    Analysiert die Problemstellung und beschafft sich Informationen.

    Trifft die notwendigen Entscheidungen in einem angemessenen zeitlichen Rahmen.

    Begründet die Entscheidung und steht dafür ein.

  4. D

    Erkennt im Tätigkeitsbereich in verschiedenen Situationen meistens den Entscheidungsbedarf.

    Erfasst die Problemstellung und beschafft sich Informationen.

    Trifft die notwendigen Entscheidungen meistens in einem angemessenen zeitlichen Rahmen.

    Begründet die Entscheidung punktuell.

  5. E

    Erkennt im Tätigkeitsbereich vereinzelt einen Entscheidungsbedarf.

    Trifft notwendige Entscheidungen nicht immer in einem angemessenen zeitlichen Rahmen.

2.3 Belastbarkeit

  1. A

    Ist auch ungewöhnlich hohen psychischen und physischen Belastungen und Konflikten gewachsen.

    Erkennt Belastungssituationen und verfügt über ausgeprägte konstruktive Strategien, mit ihnen umzugehen.

    Belastungssituationen haben keine Auswirkungen auf die Arbeitsleistung und das Arbeitsverhalten.

  2. B

    Ist auch hohen psychischen und physischen Belastungen und Konflikten gewachsen.

    Erkennt Belastungssituationen und verfügt über konstruktive Strategien, mit ihnen umzugehen.

    Belastungssituationen haben keine Auswirkungen auf die Arbeitsleistung und das Arbeitsverhalten.

  3. C

    Ist den im Tätigkeitsbereich auftretenden psychischen und physischen Belastungen und Konflikten gewachsen.

    Verfügt über konstruktive Strategien, mit diesen Belastungen umzugehen.

    Belastungssituationen haben kaum Auswirkungen auf die Arbeitsleistung und das Arbeitsverhalten.

  4. D

    Ist den im Tätigkeitsbereich auftretenden psychischen und physischen Belastungen und Konflikten zumeist gewachsen.

    Verfügt über Strategien, mit diesen Belastungen umzugehen.

    Belastungen haben Auswirkungen auf die Arbeitsleistung und das Arbeitsverhalten.

  5. E

    Ist den im Tätigkeitsbereich auftretenden psychischen und physischen Belastungen und Konflikten häufiger nicht gewachsen.

    Belastungen haben deutliche Auswirkungen auf die Arbeitsleistung und das Arbeitsverhalten.

3. Arbeitsverhalten

3.1. Arbeitsschnelligkeit

  1. A

    Bearbeitet die im Tätigkeitsbereich anfallenden Arbeitsaufgaben und zusätzliche Aufgaben gleichmäßig und sehr schnell.

    Hält Zeitvorgaben und Fristen ein.

  2. B

    Bearbeitet die im Tätigkeitsbereich anfallenden Arbeitsaufgaben und auch zusätzliche Aufgaben gleichmäßig schnell in einem angemessenen Zeitrahmen.

    Hält Zeitvorgaben und Fristen ein.

  3. C

    Bearbeitet die im Tätigkeitsbereich anfallenden Arbeitsaufgaben in einem angemessenen Zeitrahmen.

    Hält Zeitvorgaben und Fristen ein.

  4. D

    Bearbeitet die im Tätigkeitsbereich anfallenden Arbeitsaufgaben meistens in einem angemessenen Zeitrahmen.

    Hält Zeitvorgaben und Fristen in der Regel ein.

  5. E

    Bearbeitet die im Tätigkeitsbereich anfallenden Arbeitsaufgaben häufig nicht in einem angemessenen Zeitrahmen.

    Hält Zeitvorgaben und Fristen oft nicht ein.

3.2 Arbeitszuverlässigkeit

  1. A

    Erledigt die Aufgaben im Tätigkeitsbereich und zusätzliche Aufgaben äußerst gewissenhaft, zuverlässig und sorgfältig.

    Die Arbeitsergebnisse sind optimal verwendbar.

  2. B

    Erledigt die Aufgaben im Tätigkeitsbereich und auch zusätzliche Aufgaben besonders gewissenhaft, zuverlässig und sorgfältig.

    Die Arbeitsergebnisse sind ohne besondere Korrekturen oder Nacharbeit verwendbar.

  3. C

    Erledigt die Aufgaben im Tätigkeitsbereich gewissenhaft, zuverlässig und sorgfältig.

    Die Arbeitsergebnisse sind im Wesentlichen ohne besondere Korrekturen oder Nacharbeit verwendbar.

  4. D

    Erledigt die Aufgaben im Tätigkeitsbereich meistens gewissenhaft, zuverlässig und sorgfältig.

    Die Arbeitsergebnisse sind im Allgemeinen ohne besondere Korrekturen oder Nacharbeit verwendbar.

  5. E

    Erledigt die Aufgaben im Tätigkeitsbereich überwiegend nicht mit der erforderlichen Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit und Sorgfalt.

    Die Arbeitsergebnisse sind häufig nicht verwendbar.

3.3 Planung/Organisationsfähigkeit

  1. A

    Plant und organisiert selbstständig die Aufgaben im eigenen Tätigkeitsbereich und auch zusätzliche Aufgaben besonders vorausschauend und systematisch.

    Berücksichtigt zur Erzielung der Arbeitsergebnisse verantwortungsvoll das Verhältnis von Aufwand und Nutzen.

  2. B

    Plant und organisiert die Aufgaben im eigenen Tätigkeitsbereich und auch zusätzliche Aufgaben vorausschauend und systematisch.

    Berücksichtigt zur Erzielung der Arbeitsergebnisse verantwortungsvoll das Verhältnis von Aufwand und Nutzen.

  3. C

    Plant und organisiert die Aufgaben im eigenen Tätigkeitsbereich vorausschauend und systematisch.

    Berücksichtigt zur Erzielung der Arbeitsergebnisse das Verhältnis von Aufwand und Nutzen.

  4. D

    Plant und organisiert die Aufgaben im eigenen Tätigkeitsbereich in der Regel vorausschauend und systematisch.

    Berücksichtigt zur Erzielung der Arbeitsergebnisse zumeist das Verhältnis von Aufwand und Nutzen.

  5. E

    Plant und organisiert die Aufgaben im eigenen Tätigkeitsbereich in der Regel nicht.

    Berücksichtigt zur Erzielung der Arbeitsergebnisse kaum das Verhältnis von Aufwand und Nutzen.

3.4 Mündlicher Ausdruck

  1. A

    Drückt sich fehlerfrei, präzise, flüssig und sehr gut verständlich aus, auch bei der Vermittlung schwieriger Sachverhalte. Beschränkt sich konsequent auf das Wesentliche.

    Stellt sich schnell und flexibel auf unterschiedliche Adressaten und Anlässe ein.

  2. B

    Drückt sich präzise, flüssig und gut verständlich aus. Beschränkt sich auf das Wesentliche.

    Stellt sich auf unterschiedliche Adressaten und Anlässe ein.

  3. C

    Drückt sich weitgehend flüssig und gut verständlich aus.

    Stellt sich in der Regel auf unterschiedliche Adressaten und Anlässe ein.

  4. D

    Drückt sich überwiegend flüssig und verständlich aus.

    Berücksichtigt dabei meist Adressaten und Anlässe.

  5. E

    Drückt sich gelegentlich stockend, nicht eindeutig oder nicht immer sofort verständlich. Sucht gelegentlich nach Worten. Bisweilen sind Nachfragen erforderlich, um die Aussage in einen Zusammenhang einordnen zu können.

3.5 Schriftlicher Ausdruck

  1. A

    Verfasst Texte grammatikalisch fehlerfrei, sehr präzise und sehr gut verständlich, auch bei schwierigen Sachverhalten. Vermeidet umständlichen Satzbau.

    Formuliert die Gedanken knapp, klar und folgerichtig und setzt dies im Aufbau um. Vermeidet unnötige Wiederholungen und überflüssige Angaben.

    Geht - soweit vorhanden - genau auf die Fragestellung ein.

  2. B

    Verfasst Texte grammatikalisch weitgehend fehlerfrei, präzise, flüssig und gut verständlich, auch bei schwierigen Sachverhalten.

    Formuliert Gedanken klar und folgerichtig.

    Vermeidet überflüssige Angaben.

    Geht - soweit vorhanden - genau auf die Fragestellung ein

  3. C

    Formuliert klar, geordnet und verständlich und mit differenziertem Wortschatz.

    Geht - soweit vorhanden - auf die Fragestellung ein.

  4. D

    Formuliert überwiegend geordnet und verständlich und mit ausreichend differenziertem Wortschatz.

  5. E

    Formuliert nicht immer geordnet, teilweise missverständlich oder wenig präzise; bisweilen sind Nachfragen erforderlich.

    Auf Fragestellungen - soweit vorhanden - wird nicht immer genau oder vollständig eingegangen.

3.6. Wirtschaftliches Handeln/Verhalten

  1. A

    Arbeitet stets rationell, kosten- und umweltbewusst.

    Setzt personelle, finanzielle, materielle und technische Ressourcen effizient und verantwortungsvoll ein.

    Berücksichtigt die Prinzipien der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung und setzt diese optimal im täglichen Handeln um.

  2. B

    Arbeitet rationell, kosten- und umweltbewusst.

    Setzt personelle, finanzielle, materielle und technische Ressourcen effizient und verantwortungsvoll ein.

    Berücksichtigt die Prinzipien der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung und setzt diese im täglichen Handeln um.

  3. C

    Arbeitet in der Regel rationell, kosten- und umweltbewusst.

    Setzt personelle, finanzielle, materielle und technische Ressourcen effizient ein.

    Berücksichtigt die Prinzipien der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung.

  4. D

    Arbeitet punktuell rationell, kosten- und umweltbewusst.

    Setzt personelle, finanzielle, materielle und technische Ressourcen wenig effizient ein.

    Berücksichtigt zumeist die Prinzipien der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung.

  5. E

    Arbeitet kaum rationell, kosten- und umweltbewusst.

    Berücksichtigt selten die Prinzipien der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung.

3.7 Pädagogisches Verhalten

  1. A

    Erkennt individuelles Lernverhalten und stimmt das pädagogische Vorgehen darauf ab.

    Bereitet Lernziele und Lerninhalte didaktisch auf. Vermittelt Lerninhalte und erforderliche Verhaltensregeln besonders erfolgreich.

    Erkennt Lernerfolge und macht auf Stärken und Schwächen der Lernenden aufmerksam.

    Lässt sich auch bei Schwierigkeiten in der Anleitung von Lernenden in seinem pädagogischen Bemühen nicht beeinträchtigen.

  2. B

    Erkennt individuelles Lernverhalten und stimmt das pädagogische Vorgehen darauf ab.

    Bereitet Lernziele und Lerninhalte didaktisch auf. Vermittelt Lerninhalte und erforderliche Verhaltensregeln erfolgreich.

    Erkennt Lernerfolge und macht auf Stärken und Schwächen der Lernenden aufmerksam.

    Lässt sich auch bei Schwierigkeiten in der Anleitung von Lernenden in seinem pädagogischen Bemühen nicht beeinträchtigen.

  3. C

    Erkennt individuelles Lernverhalten und stimmt das pädagogische Vorgehen darauf ab.

    Bereitet Lernziele und Lerninhalte didaktisch auf. Vermittelt Lerninhalte und erforderliche Verhaltensregeln auf angemessene Weise.

    Erkennt Lernerfolge und macht auf Stärken und Schwächen der Lernenden aufmerksam.

  4. D

    Erkennt in der Regel individuelles Lernverhalten und stimmt das pädagogische Vorgehen darauf ab.

    Bereitet Lernziele und Lerninhalte didaktisch auf und vermittelt diese auf angemessene Weise.

  5. E

    Bereitet Lernziele und Lerninhalte nur vereinzelt auf.

    Erkennt punktuell Lernerfolge und macht selten auf Stärken und Schwächen der Lernenden aufmerksam.

4. Sozialverhalten

4.1 Einfühlungsvermögen/Empathie

  1. A

    Erkennt stets die Gefühle und Absichten anderer Menschen.

    Nimmt sehr sensibel Erleben und Stimmungen anderer wahr und reagiert stets der jeweiligen Situation angemessen.

    Kennt die eigene Wirkung auf andere und schätzt sie realistisch ein.

  2. B

    Erkennt meistens die Gefühle und Absichten anderer Menschen.

    Nimmt sensibel Erleben und Stimmungen anderer wahr und reagiert der jeweiligen Situation angemessen.

    Kennt die eigene Wirkung auf andere und schätzt sie realistisch ein.

  3. C

    Erkennt meistens die Gefühle und Absichten anderer Menschen.

    Nimmt Erleben und Stimmungen anderer wahr und reagiert in der Regel der jeweiligen Situation angemessen.

    Kennt die eigene Wirkung auf andere und schätzt sie meist realistisch ein.

  4. D

    Erkennt überwiegend die Gefühle und Absichten anderer Menschen.

    Nimmt Erleben und Stimmungen anderer wahr und reagiert im Allgemeinen der jeweiligen Situation angemessen.

    Kennt die eigene Wirkung auf andere.

  5. E

    Erkennt bisweilen die Gefühle und Absichten anderer Menschen.

    Nimmt Erleben und Stimmungen anderer nur teilweise wahr und reagiert wenig angemessen.

    Kennt die eigene Wirkung auf andere wenig.

4.2 Konfliktfähigkeit/Verhandlungsgeschick

  1. A

    Erkennt frühzeitig Konflikte, geht vorhandenen Konflikten nicht aus dem Weg.

    Spricht diese offen an und wendet unterschiedliche Strategien zur konstruktiven Konfliktlösung an.

    Schafft dabei immer eine Basis, die es ermöglicht, in Konflikt- und Verhandlungssituationen angemessene, für alle Beteiligten überzeugende Lösungen zu finden.

  2. B

    Erkennt rechtzeitig Konflikte, geht vorhandenen Konflikten nicht aus dem Weg.

    Spricht diese offen an und bewältigt sie konstruktiv.

    Schafft dabei regelmäßig eine Basis, die es ermöglicht, in Konflikt- und Verhandlungssituationen angemessene, für alle Beteiligten tragbare Lösungen zu finden.

  3. C

    Erkennt vorhandene Konflikte und geht diesen nicht aus dem Weg.

    Spricht diese offen an und bewältigt sie meistens konstruktiv.

    Schafft dabei häufig eine Basis, die es ermöglicht, in Konflikt- und Verhandlungssituationen angemessene, tragbare Lösungen zu finden.

  4. D

    Erkennt vorhandene Konflikte und geht diesen im Allgemeinen nicht aus dem Weg.

    Spricht diese bisweilen offen an und bewältigt sie meistens konstruktiv

    Versucht eine Basis zu schaffen, die es ermöglicht, in Konflikt- und Verhandlungssituationen Lösungen zu finden.

  5. E

    Erkennt punktuell vorhandene Konflikte; trägt wenig zur Bewältigung bei.

4.3 Durchsetzungsfähigkeit

  1. A

    Vertritt eigene Standpunkte, Weisungen und Vorgaben stets besonders überzeugend.

    Stellt Pläne und Absichten nachvollziehbar dar und setzt sie gegebenenfalls auch gegen Widerstände mit angemessenen Mitteln durch; erzielt regelmäßig ein gewünschtes Ergebnis.

  2. B

    Vertritt eigene Standpunkte, Weisungen und Vorgaben stets überzeugend.

    Stellt Pläne und Absichten nachvollziehbar dar und setzt sie gegebenenfalls auch gegen Widerstände mit angemessenen Mitteln durch; erzielt regelmäßig ein gewünschtes Ergebnis.

  3. C

    Vertritt eigene Standpunkte, Weisungen und Vorgaben.

    Stellt Pläne und Absichten hinreichend nachvollziehbar dar und setzt sie gegebenenfalls auch gegen Widerstände mit angemessenen Mitteln durch.

  4. D

    Vertritt meistens eigene Standpunkte, Weisungen und Vorgaben.

    Stellt Pläne und Absichten dar und setzt sie gegebenenfalls mit angemessenen Mitteln durch.

  5. E

    Vertritt selten eigene Standpunkte, Weisungen und Vorgaben.

    Stellt Pläne und Absichten punktuell dar und setzt sie selten durch.

4.4 Motivationsfähigkeit

  1. A

    Erkennt sehr sensibel individuelle Leistungspotenziale und Motivatoren bei anderen Menschen und geht verständnisvoll auf diese ein.

    Motiviert in besonderem Maße auch unter schwierigen Bedingungen zu zielorientierten Leistungen und konstruktiver Zusammenarbeit.

    Schafft häufig Situationen, in denen Gefangene und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter die Möglichkeit haben, diese unter Beweis zu stellen.

    Gibt situationsgerechte und individuelle konstruktive Rückmeldungen, um die Motivation von Gefangenen und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zu fördern.

  2. B

    Erkennt sensibel individuelle Leistungspotenziale und Motivatoren bei anderen Menschen und geht verständnisvoll auf diese ein.

    Motiviert in besonderem Maße zu zielorientierten Leistungen und konstruktiver Zusammenarbeit.

    Schafft Situationen, in denen Gefangene und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter die Möglichkeit haben, diese unter Beweis zu stellen.

    Gibt situationsgerechte und individuelle konstruktive Rückmeldungen, um die Motivation von Gefangenen und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zu fördern.

  3. C

    Erkennt individuelle Leistungspotenziale und Motivatoren bei anderen Menschen und geht verständnisvoll auf diese ein.

    Motiviert zu zielorientierten Leistungen und konstruktiver Zusammenarbeit.

    Schafft Situationen, in denen andere die Möglichkeit haben, diese unter Beweis zu stellen.

    Gibt konstruktive Rückmeldungen, um die Motivation zu fördern.

  4. D

    Erkennt punktuell individuelle Leistungspotenziale und Motivatoren bei anderen Menschen und kann vereinzelt auf diese eingehen.

    Motiviert meist zu zielorientierten Leistungen und konstruktiver Zusammenarbeit.

    Schafft vereinzelt Situationen, in denen Gefangene und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter die Möglichkeit haben, diese unter Beweis zu stellen.

    Gibt Rückmeldungen, um die Motivation von Gefangenen und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zu fördern.

  5. E

    Erkennt punktuell individuelle Leistungspotenziale und Motivatoren bei anderen Menschen und kann vereinzelt auf diese eingehen.

    Motiviert selten zu zielorientierten Leistungen und konstruktiver Zusammenarbeit.

4.5 Kommunizieren

  1. A

    Nimmt Kontakt zu anderen Menschen auf und ist offen für die Kontaktaufnahme durch andere Menschen.

    Hört aktiv zu und signalisiert Gesprächsbereitschaft; wird als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner besonders geschätzt.

    Nimmt verbale und nonverbale Signale anderer wahr und kann entsprechend darauf reagieren. Gibt konstruktive und hilfreiche Rückmeldungen.

    Formuliert auch in schwierigen Situationen Botschaften klar und deutlich und führt Gespräche ergebnisorientiert in einer konstruktiven Atmosphäre.

  2. B

    Nimmt Kontakt zu anderen Menschen auf und ist offen für die Kontaktaufnahme durch andere Menschen.

    Hört aktiv zu und signalisiert Gesprächsbereitschaft; wird als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner geschätzt.

    Nimmt verbale und nonverbale Signale anderer wahr und kann entsprechend darauf reagieren.

    Formuliert auch in schwierigen Situationen Botschaften klar und deutlich und führt Gespräche ergebnisorientiert in einer konstruktiven Atmosphäre.

  3. C

    Nimmt Kontakt zu anderen Menschen auf und ist offen für die Kontaktaufnahme durch andere Menschen.

    Hört aktiv zu und signalisiert Gesprächsbereitschaft.

    Nimmt verbale und nonverbale Signale anderer wahr und kann entsprechend darauf reagieren.

    Formuliert Botschaften klar und deutlich und führt Gespräche ergebnisorientiert.

  4. D

    Nimmt in ausreichendem Maße Kontakt zu anderen Menschen auf und ist offen für die Kontaktaufnahme durch andere Menschen.

    Nimmt verbale und nonverbale Signale anderer wahr und kann meistens entsprechend darauf reagieren.

    Formuliert Botschaften nicht immer klar und deutlich.

  5. E

    Nimmt nur vereinzelt Kontakt zu anderen Menschen auf und signalisiert nicht immer die Bereitschaft zur Kontaktaufnahme durch andere Menschen.

    Formuliert Botschaften nicht immer klar und deutlich.

4.6 Informieren

  1. A

    Ist über das aktuelle Geschehen im eigenen Tätigkeitsbereich und darüber hinaus umfassend und differenziert informiert.

    Beschafft sich aktiv und schnell wichtige Informationen und nutzt dabei unterschiedliche Informationsquellen.

    Gibt alle tätigkeitsrelevanten Informationen unverzüglich, sachorientiert und situationsgerecht weiter.

  2. B

    Ist über das aktuelle Geschehen im eigenen Tätigkeitsbereich und darüber hinaus umfassend informiert.

    Beschafft sich aktiv wichtige Informationen und nutzt dabei unterschiedliche Informationsquellen.

    Gibt alle tätigkeitsrelevanten Informationen unverzüglich, sachorientiert und situationsgerecht weiter.

  3. C

    Ist über das aktuelle Geschehen im eigenen Tätigkeitsbereich umfassend informiert.

    Beschafft sich wichtige Informationen und nutzt dabei unterschiedliche Informationsquellen.

    Gibt alle tätigkeitsrelevanten Informationen sachorientiert und situationsgerecht weiter.

  4. D

    Ist über das aktuelle Geschehen im eigenen Tätigkeitsbereich informiert.

    Beschafft sich aktiv wichtige Informationen.

    Gibt tätigkeitsrelevante Informationen meistens weiter.

  5. E

    Ist über das aktuelle Geschehen im eigenen Tätigkeitsbereich punktuell informiert.

    Beschafft sich vereinzelt wichtige Informationen.

4.7 Kooperations- und Teamfähigkeit

  1. A

    Arbeitet sehr engagiert und auch unter schwierigen Bedingungen gemeinsam mit anderen an vorgegebenen oder gemeinsam erarbeiteten Zielen.

    Nimmt stets Ideen anderer auf und berücksichtigt unterschiedliche Interessen.

    Fördert die Zusammenarbeit und das Miteinander im Arbeitsteam in hervorragender Weise.

    Arbeitet sehr konstruktiv an gemeinsamen Lösungen.

  2. B

    Arbeitet engagiert und auch unter schwierigen Bedingungen gemeinsam mit anderen an vorgegebenen oder gemeinsam erarbeiteten Zielen.

    Nimmt in der Regel Ideen anderer auf und berücksichtigt unterschiedliche Interessen.

    Fördert die Zusammenarbeit und das Miteinander im Arbeitsteam über das zu erwartende Maß hinaus.

    Arbeitet sehr konstruktiv an gemeinsamen Lösungen.

  3. C

    Arbeitet gemeinsam mit anderen an vorgegebenen oder gemeinsam erarbeiteten Zielen.

    Nimmt häufig Ideen anderer auf und berücksichtigt unterschiedliche Interessen.

    Fördert die Zusammenarbeit und das Miteinander im Arbeitsteam.

    Arbeitet konstruktiv an gemeinsamen Lösungen.

  4. D

    Arbeitet gemeinsam mit anderen an vorgegebenen oder gemeinsam erarbeiteten Zielen.

    Nimmt vereinzelt Ideen anderer auf und berücksichtigt unterschiedliche Interessen.

    Arbeitet im Team.

  5. E

    Arbeitet punktuell gemeinsam mit anderen an vorgegebenen oder gemeinsam erarbeiteten Zielen.

5. Führungsverhalten

5.1 Delegieren

  1. A

    Berücksichtigt bei der Delegation stets die Bereitschaft, die Fähigkeit und die zeitlichen Kapazitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne sie bei der selbstständigen Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu unter- oder überfordern; definiert die Ziele und Rahmenbedingungen klar und eindeutig

    Koordiniert die übertragenen Aufgaben und achtet immer auf die Vermeidung von Rück- oder Weiterdelegation an andere.

    Informiert sich umfassend über den Fortschritt der delegierten Aufgaben und nimmt nur bei Bedarf Einfluss auf das eigenverantwortliche und selbstständige Handeln.

  2. B

    Berücksichtigt bei der Delegation die Bereitschaft, die Fähigkeit und die zeitlichen Kapazitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne sie bei der selbstständigen Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu unter- oder überfordern; definiert Ziele und Rahmenbedingungen.

    Koordiniert die übertragenen Aufgaben und achtet auf die Vermeidung von Rück- oder Weiterdelegation an andere.

    Informiert sich über den Fortschritt der delegierten Aufgaben ohne im Wesentlichen eigenverantwortliches und selbstständiges Handeln einzuschränken.

  3. C

    Berücksichtigt bei der Delegation angemessen die Bereitschaft, die Fähigkeit und die zeitlichen Kapazitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; definiert Ziele und Rahmenbedingungen

    Informiert sich über den Fortschritt der delegierten Aufgaben und nimmt nur wenig Einfluss auf das eigenverantwortliche und selbstständige Handeln.

  4. D

    Berücksichtigt bei der Delegation meistens die Bereitschaft, die Fähigkeit und die zeitlichen Kapazitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Informiert sich über die delegierten Aufgaben.

  5. E

    Überträgt kaum Aufgaben und Befugnisse an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Berücksichtigt die Bereitschaft, die Fähigkeit und die zeitlichen Kapazitäten der Mitarbeiter/-innen kaum.

    Informiert sich nur unzureichend über die delegierten Aufgaben.

5.2 Kontrollieren/Beurteilen

  1. A

    Ist über die Arbeitsplatzanforderungen umfassend informiert.

    Nimmt die Dienst- und Fachaufsicht sehr sorgfältig wahr und kontrolliert die Arbeitsergebnisse in kooperativer Weise.

    Bewertet die erbrachten Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sachgerecht und differenziert; wendet die Beurteilungsregelungen sehr genau an und orientiert sich dabei stets am Beurteilungsmaßstab.

    Ergreift geeignete und individuelle Maßnahmen bei der Feststellung von über- oder unterdurchschnittlichen Leistungen.

  2. B

    Ist über die Arbeitsplatzanforderungen gründlich informiert.

    Nimmt die Dienst- und Fachaufsicht sorgfältig wahr und kontrolliert die Arbeitsergebnisse in kooperativer Weise.

    Bewertet die erbrachten Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sachgerecht und differenziert; wendet die Beurteilungsregelungen genau an und orientiert sich dabei am Beurteilungsmaßstab.

    Ergreift geeignete Maßnahmen bei der Feststellung von über- oder unterdurchschnittlichen Leistungen.

  3. C

    Ist über die Arbeitsplatzanforderungen informiert.

    Nimmt die Dienst- und Fachaufsicht wahr und kontrolliert die Arbeitsergebnisse.

    Bewertet die erbrachten Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sachgerecht; wendet die Beurteilungsregelungen an und orientiert sich dabei auch am Beurteilungsmaßstab.

    Ergreift Maßnahmen bei der Feststellung von über- oder unterdurchschnittlichen Leistungen.

  4. D

    Ist über die Arbeitsplatzanforderungen teilweise informiert.

    Nimmt die Dienst- und Fachaufsicht im Wesentlichen wahr und kontrolliert die Arbeitsergebnisse nur unregelmäßig.

    Bewertet die erbrachten Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; wendet die Beurteilungsregelungen an und orientiert sich dabei zumeist am Beurteilungsmaßstab.

  5. E

    Ist über die Arbeitsplatzanforderungen unzureichend informiert.

    Nimmt die Dienst- und Fachaufsicht kaum wahr und kontrolliert die Arbeitsergebnisse nur selten.

    Bewertet die erbrachten Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht immer sachgerecht;

    Hält sich nicht immer an Beurteilungsregelungen und -maßstab.

5.3 Zielorientierung/Strategiebildung

  1. A

    Entwickelt immer sachgerechte und ausgefeilte Strategien und Pläne, um eigene Ziele und Zielvorgaben zu erreichen.

    Berücksichtigt und bewertet zur Zielerreichung alle vorliegenden Informationen oder holt sich diese selbstständig ein.

    Eigenes Handeln und Verhalten ist stets auf die gesetzten Ziele ausgerichtet.

  2. B

    Entwickelt sachgerechte Strategien und Pläne, um eigene Ziele und Zielvorgaben zu erreichen.

    Berücksichtigt und bewertet zur Zielerreichung alle vorliegenden Informationen.

    Eigenes Handeln und Verhalten ist vorrangig auf die gesetzten Ziele ausgerichtet.

  3. C

    Entwickelt Strategien und Pläne, um eigene Ziele und Zielvorgaben zu erreichen.

    Berücksichtigt und bewertet zur Zielerreichung die vorliegenden Informationen.

    Eigenes Handeln und Verhalten ist auf die gesetzten Ziele ausgerichtet.

  4. D

    Entwickelt zumeist Strategien und Pläne, um Ziele und Zielvorgaben möglichst zu erreichen.

    Berücksichtigt zur Zielerreichung vorliegende Informationen.

    Eigenes Handeln und Verhalten ist auch auf die gesetzten Ziele ausgerichtet.

  5. E

    Entwickelt selten Strategien und Pläne, um Ziele und Zielvorgaben zu erreichen.

    Eigenes Handeln und Verhalten ist nicht immer auf die gesetzten Ziele ausgerichtet.

5.4 Umsetzungskompetenz

  1. A

    Setzt Strategien und Pläne zur Zielerreichung in der konkreten Situation sinnvoll um, behält den Umsetzungsprozess stets im Blick.

    Setzt vorhandene Fähigkeiten und Kenntnisse ein, holt sich bei Bedarf Unterstützung und erzielt optimale Lösungen.

    Erkennt mögliche Fehler, Engpässe und Probleme und steuert frühzeitig effektiv und erfolgreich dagegen.

  2. B

    Setzt Strategien und Pläne zur Zielerreichung in der konkreten Situation sinnvoll um, behält den Umsetzungsprozess stets im Blick.

    Setzt vorhandene Fähigkeiten und Kenntnisse ein und erzielt ausgewogene und kreative Lösungen.

    Erkennt mögliche Fehler, Engpässe und Probleme und steuert effektiv dagegen.

  3. C

    Setzt Strategien und Pläne zur Zielerreichung in der konkreten Situation um, behält den Umsetzungsprozess im Blick.

    Setzt vorhandene Fähigkeiten und Kenntnisse ein und erzielt angemessene Lösungen.

    Erkennt mögliche Fehler, Engpässe und Probleme und steuert dagegen.

  4. D

    Setzt Strategien und Pläne zur Zielerreichung in der konkreten Situation im Allgemeinen um, behält den Umsetzungsprozess meist im Blick.

    Setzt vorhandene Fähigkeiten und Kenntnisse ein und erzielt Lösungen.

  5. E

    Setzt Strategien und Pläne zur Zielerreichung nur punktuell um.

    Setzt vereinzelt vorhandene Fähigkeiten und Kenntnisse ein und erzielt nicht immer Lösungen.

II. Befähigungseinschätzung

6. Allgemeine geistige Eigenschaften

6.1 Auffassung

  1. A

    Erkennt Gesamtzusammenhänge ungewöhnlich schnell und fasst auch sehr komplexe Sachverhalte in einem angemessenen Zeitrahmen auf; kann Wesentliches von Unwesentlichem trennen.

  2. B

    Erkennt Gesamtzusammenhänge schnell und fasst auch komplexe Sachverhalte in einem angemessenen Zeitrahmen auf; kann Wesentliches von Unwesentlichem trennen.

  3. C

    Erkennt Gesamtzusammenhänge und fasst auch komplexe Sachverhalte in einem angemessenen Zeitrahmen auf; kann Wesentliches von Unwesentlichem trennen.

  4. D

    Erkennt Gesamtzusammenhänge und fasst komplexe Sachverhalte in einem ausreichenden Zeitrahmen auf; kann häufig Wesentliches von Unwesentlichem trennen.

  5. E

    Erkennt meistens Gesamtzusammenhänge und fasst Sachverhalte nicht immer in einem ausreichenden Zeitrahmen auf.

6.2 Beobachtungsfähigkeit

  1. A

    Nimmt Auffälligkeiten, Veränderungen und Besonderheiten von Personen und Situationen im täglichen Ablauf überaus rasch, präzise, sehr zielgerichtet und besonders aufmerksam wahr. Die Beobachtungen sind objektivierbar und nachvollziehbar.

  2. B

    Nimmt Auffälligkeiten, Veränderungen und Besonderheiten von Personen und Situationen im täglichen Ablauf sehr rasch, präzise, zielgerichtet und besonders aufmerksam wahr. Die Beobachtungen sind objektivierbar und nachvollziehbar.

  3. C

    Nimmt Auffälligkeiten, Veränderungen und Besonderheiten von Personen und Situationen im täglichen Ablauf überwiegend rasch, präzise und zielgerichtet wahr. Die Beobachtungen sind objektivierbar und nachvollziehbar.

  4. D

    Nimmt meistens Auffälligkeiten, Veränderungen und Besonderheiten von Personen und Situationen im täglichen Ablauf hinreichend präzise wahr.

  5. E

    Nimmt gelegentlich Auffälligkeiten, Veränderungen und Besonderheiten von Personen und Situationen im täglichen Ablauf wahr. Die Beobachtungen sind wenig präzise oder selten zielgerichtet.

6.3 Urteilsfähigkeit

  1. A

    Berücksichtigt immer unterschiedliche Standpunkte und relevante Informationen aus umfassenden Quellen bei der Urteilsfindung.

    Entwickelt nachvollziehbare und differenzierte Kriterien zur Beurteilung einer Situation oder eines Problems und wägt Vor- und Nachteile sehr sorgfältig gegeneinander ab.

    Kommt zu einem sehr gut begründeten Urteil.

  2. B

    Berücksichtigt unterschiedliche Standpunkte und relevante Informationen aus umfassenden Quellen bei der Urteilsfindung.

    Entwickelt nachvollziehbare Kriterien zur Beurteilung einer Situation oder eines Problems und wägt Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander ab.

    Kommt zu einem gut begründeten Urteil.

  3. C

    Berücksichtigt unterschiedliche Standpunkte und relevante Informationen aus verschiedenen Quellen bei der Urteilsfindung.

    Entwickelt nachvollziehbare Kriterien zur Beurteilung einer Situation oder eines Problems und wägt Vor- und Nachteile gegeneinander ab.

    Kommt zu einem begründeten Urteil.

  4. D

    Berücksichtigt Standpunkte und Informationen bei der Urteilsfindung.

    Wendet Kriterien zur Beurteilung einer Situation oder eines Problems an.

    Kommt zu einem Urteil.

  5. E

    Berücksichtigt Standpunkte und Informationen bei der Urteilsfindung.

    Wendet Kriterien zur Beurteilung einer Situation oder eines Problems an.

    Kommt nicht immer zu einem Urteil.

6.4 Einfallsreichtum

  1. A

    Bringt sehr häufig neuartige Gesichtspunkte, Verbesserungsvorschläge und überzeugende Lösungen in die Arbeit ein.

    Entwickelt viele konstruktive und innovative Ideen.

  2. B

    Bringt häufig neuartige Gesichtspunkte, Verbesserungsvorschläge und überzeugende Lösungen in die Arbeit ein.

    Entwickelt viele konstruktive Ideen.

  3. C

    Bringt auch eigene Gesichtspunkte, Verbesserungsvorschläge und tragbare Lösungen in die Arbeit ein.

    Entwickelt konstruktive Ideen.

  4. D

    Findet aufgrund von Denkanstößen und Anregungen meist eigene Lösungen, macht sich bei Alltagsgeschäften Gedanken über Verbesserungen und bringt in einem ausreichenden Umfang neue Ideen ein.

  5. E

    Findet auch nach Denkanstößen und Anregungen eher selten Verbesserungen oder Lösungen.

Außer Kraft am 1. Mai 2026 durch Nummer 9 der AV i.d.F. vom 19. März 2024 (Nds. Rpfl. S. 122)