Abschnitt 5 JVA-BRL-AV - Beurteilungsbeiträge
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten in Justizvollzugseinrichtungen
- Redaktionelle Abkürzung
- JVA-BRL-AV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31400
5.1 Beurteilungsbeiträge sind zu erstellen,
- a)
wenn im Falle von Nummer 2.2 Satz 4 ein Beitrag angefordert wird,
- b)
aus Anlass einer Versetzung, wenn der Zeitraum seit der letzten Beurteilung mehr als drei Monate und weniger als ein Jahr beträgt,
- c)
nach Beendigung einer Abordnung, wenn die Abordnungsdauer mehr als
drei Monate und weniger als ein Jahr betragen hat.
5.2 Sind Beurteilungsbeiträge zu erstellen, ist der Vordruck (Anlage 3) zu verwenden; ein Gesamturteil wird dabei nicht vergeben. Beurteilungsbeiträge sind zeitnah zu erstellen und durch die Beurteilerin oder den Beurteiler zu eröffnen. Sie sind zur Personalakte zu nehmen.
Außer Kraft am 1. Mai 2026 durch Nummer 9 der AV i.d.F. vom 19. März 2024 (Nds. Rpfl. S. 122)