Niedersächsisches Maßregelvollzugsgesetz (Nds. MVollzG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Maßregelvollzugsgesetz (Nds. MVollzG)
Amtliche Abkürzung
Nds. MVollzG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34140010000000

Vom 1. Juni 1982 (Nds. GVBl. S. 131 - VORIS 34140 01 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 249, 285)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil.
Anwendungsbereich, Grundsätze, Organisation
Anwendungsbereich1
Grundsätze2
Einrichtungen des Maßregelvollzuges3
Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamte, Aufsicht3a
Zusammenarbeit der Einrichtungen4
Vollstreckungsplan, Einweisung und Verlegung5
Vollzugsleitung5a
Zweiter Teil.
Untersuchung, Behandlung und Förderung
Untersuchungen6
Behandlungs- und Eingliederungsplan7
Behandlung8
Ausbildung, berufliche Eingliederung9
Seelsorge10
Taschengeld11
Zuwendungen und sonstige Einkünfte, Überbrückungsgeld12
Eigengeld, Schutzvorschriften13
Ersatz von Aufwendungen14
Lockerung des Vollzuges und Urlaub15
Mitwirkung bei der Aussetzung zur Bewährung und der Entlassung16
Dritter Teil.
Hausordnung, Beschränkungen, Sicherheit und Ordnung
Anordnungen, Hausordnung17
Grundsätze für Beschränkungen, unmittelbarer Zwang18
Besitz, Erwerb und Verwendung von Sachen19
Besuche20
Postverkehr, Telekommunikation, Hörfunk, Fernsehen21
Erkenntnisse aus der Überwachung21a
Auskunft und Akteneinsicht21b
Durchsuchung22
Besondere Sicherungsmaßnahmen23
Vierter Teil.
Schlussvorschriften
Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung, Besuchskommissionen24
Kosten25
Einschränkungen von Grundrechten26
In-Kraft-Treten27

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.