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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 EBStErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
EBStErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
82300

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen, die die behördlichen Beratungsstrukturen niederschwellig und qualifiziert ergänzen, indem sie den SGB II-Leistungsbeziehenden kostenfreie Informationen zur komplexen Rechtslage, die Erläuterung von Leistungsbescheiden der Jobcenter und auch praktische Unterstützung bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen anbieten.

Ziel ist es, erwerbslosen und anderen Personen in vergleichbarer Situation flächendeckend einen Zugang zu unabhängigen Beratungsstellen zu ermöglichen, um sich dort über ihre Leistungsansprüche nach dem SGB II, den Inhalt vorliegender Bescheide und die Verfügbarkeit praktischer Hilfsangebote informieren zu können.

1.2 Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 20. September 2023 (Nds. MBl. S. 682)