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  • ab 20.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 JKW-RL-RdErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen eines niedersächsischen Jugendklimawettbewerbs (Jugendklimawettbewerb-Richtlinien)
Redaktionelle Abkürzung
JKW-RL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28010

Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Einrichtungen, Sport- und Schulvereine, Bildungs- und Sozial- oder Jugendhilfeträger, Jugendverbände, Kulturvereine und -einrichtungen, Religionsgemeinschaften, Stiftungen und Verbände oder Institutionen, die als Schirmherr für Zusammenschlüsse junger Menschen dienen. Eine Mitgliedschaft dieser ist in der jeweiligen Organisation jedoch nicht erforderlich.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 8. Juni 2022 (Nds. MBl. S. 715)