Abschnitt 3 JKW-RL-RdErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen eines niedersächsischen Jugendklimawettbewerbs (Jugendklimawettbewerb-Richtlinien)
- Redaktionelle Abkürzung
- JKW-RL-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28010
Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Einrichtungen, Sport- und Schulvereine, Bildungs- und Sozial- oder Jugendhilfeträger, Jugendverbände, Kulturvereine und -einrichtungen, Religionsgemeinschaften, Stiftungen und Verbände oder Institutionen, die als Schirmherr für Zusammenschlüsse junger Menschen dienen. Eine Mitgliedschaft dieser ist in der jeweiligen Organisation jedoch nicht erforderlich.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 8. Juni 2022 (Nds. MBl. S. 715)