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  • ab 20.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 JKW-RL-RdErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen eines niedersächsischen Jugendklimawettbewerbs (Jugendklimawettbewerb-Richtlinien)
Redaktionelle Abkürzung
JKW-RL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28010

Gefördert werden nicht investive Einzelprojekte junger Menschen, die einen klar dargelegten Fokus und Bezug auf

  • Klimaschutz (z. B. CO2-Reduktion, Ressourcenschutz, Energieeinsparung, Verhaltensänderung, Mobilität) und

  • Klimafolgenanpassung (z. B. Verbesserung des Mikroklimas, Bevölkerungsschutz, Informationskampagnen)

vorweisen können. Innerhalb dieser Themengebiete können die Projekte unterschiedliche Ansätze, z. B. einen pädagogischen, kulturellen, kommunikativen oder praktischen Ansatz, verfolgen. Weitere umweltbezogene Themengebiete, wie z. B. Naturschutz, können ein Nebenbestandteil eines Projekts sein, müssen sich in der Gesamtheit jedoch klar den oben aufgeführten Themengebieten unterordnen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 8. Juni 2022 (Nds. MBl. S. 715)