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  • ab 20.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 JKW-RL-RdErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen eines niedersächsischen Jugendklimawettbewerbs (Jugendklimawettbewerb-Richtlinien)
Redaktionelle Abkürzung
JKW-RL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28010

6.1 Die ANBest-P/ANBest-Gk sind unverändert zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides zu machen.

6.2 Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich im Rahmen der Projektdurchführung den niedersächsischen Jugendklimawettbewerb in einem angemessenen Umfang zu bewerben. Geeignete Materialien werden hierfür zur Verfügung gestellt.

6.3 Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, sein Projekt eigenständig über verschiedene Kanäle altersgerecht in einem angemessenen Rahmen zu bewerben.

6.4 Der Zuwendungsempfänger erstellt über seine Projektdurchführung mindestens einen digitalen Projektbericht und stellt diesen der KEAN für den Aufbau und zur Pflege einer digitalen Informationsplattform zur Darstellung von Best-Practice-Beispielen zur Verfügung. Der Projektbericht stellt den Sachbericht im Rahmen des Verwendungsnachweises dar.

Der Zuwendungsempfänger stellt auch in diesem Zusammenhang sicher, dass alle datenschutzrechtlichen Regelungen eingehalten sind (vgl. auch Nummer 7.6).

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 8. Juni 2022 (Nds. MBl. S. 715)