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  • ab 19.10.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage WTTKMUErl 2021-2027 - Qualitätskriterien (Scoringmodell) zu den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer Förderperiode 2021-2027
Redaktionelle Abkürzung
WTTKMUErl 2021-2027,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77300
QualitätskriteriumMindestpunktzahlMaximalpunktzahl
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien3355
A)Ausgangslage und Ziele-10
  • Das Vorhaben trägt zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers in Niedersachsen bei (5).

  • Es ist geplant, neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen (5).

-10
B)Qualität des Umsetzungskonzepts-30
  • Die qualifizierten Beratungen tragen dazu bei, Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen zu erhöhen (5).

  • Die qualifizierten Beratungen tragen dazu bei, Voraussetzungen für die Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen zu schaffen (5).

-10
  • Die Aufschlussgespräche beinhalten die Erfassung des Unterstützungsbedarfs sowie allgemeine Informationen zu wissenschaftlichen, insbesondere regionalen Einrichtungen sowie Informationen zu Netzwerken und Clustern und öffentlichen Fördermöglichkeiten (5).

  • Die Aufschlussgespräche beinhalten die Kontaktvermittlung zu möglichen Kooperationspartnern und zu Experten für eine qualifizierte Beratung (5).

-10
  • Die begleitenden Maßnahmen beinhalten die Durchführung von Veranstaltungen zur Darstellung des Vorhabens sowie der erreichten Projektergebnisse (5).

  • Die begleitenden Maßnahmen beinhalten Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit (5).

-10
C)Ziele i. S. der niedersächsischen RIS3-Strategie-15
  • Das Vorhaben berücksichtigt mehrere Stärke- und Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie.

-5
  • Das Vorhaben berücksichtigt insbesondere den Bedarf von Unternehmen im ländlichen Raum.

-4
  • Das Vorhaben berücksichtigt insbesondere das Konzept der Kreislaufwirtschaft und des Klimaschutzes.

-3
  • Durch das Vorhaben werden Unternehmen bei ihren Diversifizierungs- und Modernisierungsprozessen unterstützt.

-3
2.Regionalfachliche Bewertungskomponente25
A)Regionale Entwicklung
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie (RHS).
-10
B)Kooperation
Das Vorhaben zeichnet sich durch einen kooperativen Ansatz aus (Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften, relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft usw.).
-5
C)Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa.
-5
D)Zusatzkriterium Modellhaftigkeit
Das Vorhaben verfolgt einen besonders geeigneten Ansatz zur regionalen Entwicklung (z. B. ein besonders integrativer oder modellhafter und übertragbarer Ansatz).
-5
Gemeinsame Mindestpunktzahl für die richtlinienspezifischen fachlichen und regionalfachlichen Kriterien4880
3.Querschnittsziele1220
Gleichstellung
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern erbracht.
-3
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung erbracht.
-3
Nachhaltige Entwicklung
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht.
-11
Gute Arbeit
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zu "Gute Arbeit" erbracht.
-3
Insgesamt60100

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 28. September 2022 (Nds. MBl. S. 1374)