Anlage WTTKMUErl 2021-2027 - Qualitätskriterien (Scoringmodell) zu den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer Förderperiode 2021-2027
- Redaktionelle Abkürzung
- WTTKMUErl 2021-2027,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77300
Qualitätskriterium | Mindestpunktzahl | Maximalpunktzahl | |
---|---|---|---|
1. | Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 33 | 55 |
A) | Ausgangslage und Ziele | - | 10 |
| - | 10 | |
B) | Qualität des Umsetzungskonzepts | - | 30 |
| - | 10 | |
| - | 10 | |
| - | 10 | |
C) | Ziele i. S. der niedersächsischen RIS3-Strategie | - | 15 |
| - | 5 | |
| - | 4 | |
| - | 3 | |
| - | 3 | |
2. | Regionalfachliche Bewertungskomponente | 25 | |
A) | Regionale Entwicklung Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie (RHS). | - | 10 |
B) | Kooperation Das Vorhaben zeichnet sich durch einen kooperativen Ansatz aus (Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften, relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft usw.). | - | 5 |
C) | Grenzübergreifende Zusammenarbeit Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa. | - | 5 |
D) | Zusatzkriterium Modellhaftigkeit Das Vorhaben verfolgt einen besonders geeigneten Ansatz zur regionalen Entwicklung (z. B. ein besonders integrativer oder modellhafter und übertragbarer Ansatz). | - | 5 |
Gemeinsame Mindestpunktzahl für die richtlinienspezifischen fachlichen und regionalfachlichen Kriterien | 48 | 80 | |
3. | Querschnittsziele | 12 | 20 |
Gleichstellung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern erbracht. | - | 3 | |
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung erbracht. | - | 3 | |
Nachhaltige Entwicklung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht. | - | 11 | |
Gute Arbeit Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zu "Gute Arbeit" erbracht. | - | 3 | |
Insgesamt | 60 | 100 |
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 28. September 2022 (Nds. MBl. S. 1374)