Abschnitt 4 BodezeFöRL - 4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Bodenzwischenerwerbs
- Redaktionelle Abkürzung
- BodezeFöRL,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78340000000028
Die Förderung setzt voraus, daß
der Bodenzwischenerwerb im Rahmen der jährlichen Landbeschaffungsprogramme mit Zustimmung der Siedlungsbehörde erfolgt,
der Grundstückskaufpreis von der zuständigen Siedlungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ertragsfähigkeit als angemessen anerkannt worden ist und den Verkehrswert nicht übersteigt (vgl. Wertermittlungsverordnung vom 6.12.1988, BGBl. I S. 2209),
mindestens 10 v. H. der Ankaufskosten (einschl. Nebenkosten) aus Eigenmitteln des Siedlungsunternehmens aufgebracht werden,
beim Ankauf konkrete Verwertungsmöglichkeiten zur Strukturverbesserung i. S. von Nr. 2 für die erworbenen Grundstücke bestehen.