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  • ab 01.01.1990 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 BodezeFöRL

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Bodenzwischenerwerbs
Redaktionelle Abkürzung
BodezeFöRL,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78340000000028

8.
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1.1.1990 in Kraft. Gleichzeitig treten die Bezugserlasse außer Kraft.

An die
Dienststellen der Agrarstrukturverwaltung,
Niedersächsische Landgesellschaft mbH,
Landestreuhandstelle für Agrarförderung.