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  • ab 01.01.1990 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 BodezeFöRL - 5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Bodenzwischenerwerbs
Redaktionelle Abkürzung
BodezeFöRL,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78340000000028

5.1
Zuwendungsart: Projektförderung.

5.2
Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung.

5.3
Form: nichtrückzahlbare Zuwendung (Zinszuschüsse).

5.4
Dem Siedlungsunternehmen kann für ein von ihm aufgenommenes Kapitalmarktdarlehen bis zu 90 v. H. der Ankaufskosten des Bodenzwischenerwerbs Zinsverbilligung bis zu 4 v. H. gewährt werden.

5.5
Die Zinsverbilligung wird bis zur Verwendung des Grundstücks durch das Siedlungsunternehmen, längstens auf die Dauer von fünf Jahren gewährt.