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  • ab 06.07.2011 (aktuelle Fassung)

§ 14 NuWG - Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Klage

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG)
Amtliche Abkürzung
NuWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Klagen gegen Maßnahmen nach den §§ 9 und 11 bis 13 haben keine aufschiebende Wirkung.