Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 06.07.2011 (aktuelle Fassung)

§ 6 NuWG - Einzelzimmerwünsche

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG)
Amtliche Abkürzung
NuWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Der Betreiber eines Heims soll Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner nach einer Unterbringung in Einzelzimmern möglichst Rechnung tragen.