Abschnitt 7 AbSBORdErl - Unterstützungssysteme
Bibliographie
- Titel
- Berufliche Orientierung an allgemein bildenden Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- AbSBORdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
7.1
Beraterinnen und Berater für Berufliche Orientierung
Die Beraterinnen und Berater bei den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung unterstützen und beraten die Schulen bei der Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung.
Schwerpunkte der Beratung sind u. a.:
die Beratung der Schulen bei der Entwicklung des fächerübergreifenden Konzeptes zur Beruflichen Orientierung sowie in der Folge bei der Weiterentwicklung dieses Konzeptes,
die Beratung und Unterstützung der Schulen bzw. Lehrkräfte bei der Einführung von Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung,
die Beratung und Unterstützung der Schulen bzw. Lehrkräfte beim Einsatz eines Kompetenzfeststellungsverfahrens,
die Mitwirkung bei der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Beruflichen Orientierung,
die Gewinnung von Unternehmen als externe Partner sowie die Zusammenarbeit mit weiteren außerschulischen Partnern; Kooperation mit anderen an der Beratung und Unterstützung der Schulen Beteiligten, wenn vorhanden mit den Jugendberufsagenturen,
die Koordinierung des Erfahrungsaustausches zwischen den Schulen,
die Unterstützung der schulfachlichen Dezernentin / des schulfachlichen Dezernenten bei der Wahrnehmung der Fachaufsicht im Rahmen der Beruflichen Orientierung,
die Organisation und Durchführung von Besprechungen zur Beruflichen Orientierung mit den Schulen im Zuständigkeitsbereich,
die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien zur Beruflichen Orientierung und deren Austausch,
die Unterstützung bei der Entwicklung von Fortbildungsmaßnahmen des NLQ und der Kompetenzzentren,
die Mitwirkung bei der Gestaltung von schulinternen und schulübergreifenden Fortbildungen und Veranstaltungen im Rahmen der Beruflichen Orientierung,
die Netzwerkbildung mit den Beauftragten für Berufliche Orientierung an den Schulen,
die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Jugendberufsagenturen, zwischen Schulen und berufsbildenden Schulen, abhängig von der Schulform zwischen Schulen und Hochschulen.
7.2
Beauftragte oder Beauftragter für Berufliche Orientierung in der Schule
Die Gesamtverantwortung für das Konzept zur Beruflichen Orientierung liegt bei der Schulleitung; eine durch die Schulleitung beauftragte Lehrkraft ist für die Umsetzung des Konzeptes verantwortlich. Die oder der Beauftragte für Berufliche Orientierung kann koordinierend u. a. folgende Aufgaben wahrnehmen:
Erstellung, Umsetzung und Evaluation des fächerübergreifenden Konzeptes zur Beruflichen Orientierung mit dem Kollegium unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten,
Organisation der Betriebs- und Praxistage,
Aufbau und Pflege der Kontakte zu außerschulischen Partnern, wenn vorhanden zu den Jugendberufsagenturen, ebenso zu den berufsbildenden Schulen und abhängig von der Schulform zu den Hochschulen,
Organisation des Kompetenzfeststellungsverfahrens,
Organisation von Fortbildungen zur Beruflichen Orientierung.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Absatz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. Dezember 2023 (SVBl. S. 668)