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  • ab 01.10.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 AbSBORdErl - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Berufliche Orientierung an allgemein bildenden Schulen
Redaktionelle Abkürzung
AbSBORdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Allgemein bildende Schulen der Sekundarbereiche I und II haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler zur Aufnahme einer Berufstätigkeit zu befähigen. Dazu werden sie in einem laufenden Prozess über mehrere Schuljahre hinweg bis zu einer begründeten Berufswahlentscheidung begleitet. Ziel ist, die Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung fächerübergreifend anzulegen. Berufliche Orientierung setzt dabei frühzeitig ein und umfasst als Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung sowohl Elemente, die den Schülerinnen und Schülern Räume schaffen, sich mit den eigenen Kompetenzen und der eigenen Entwicklung zu beschäftigen, als auch Elemente, die Gelegenheit bieten, sich mit externen Anforderungen der Arbeitswelt, der Berufe und der Gesellschaft auseinanderzusetzen.

Die Vorbereitung des Berufsausbildungs- und Berufseinstiegs schließt die gezielte Auseinandersetzung mit den geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Rollenerwartungen in der Berufswelt und bei der Lebensplanung ein. Ausgehend von den Erfahrungen, Interessen und Alltagsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler sind zentrale Aspekte der Lebensweltorientierung Thema in den einzelnen Fächern und werden im Rahmen der Beruflichen Orientierung aufgegriffen.

Auf der Grundlage der schulformspezifischen Zielsetzungen ist die Berufliche Orientierung an Schulen sowohl auf eine Berufsausbildung als auch auf ein Studium ausgerichtet.

Die Schulen arbeiten entsprechend den schulformbezogenen Erfordernissen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten mit der Bundesagentur für Arbeit, Kommunen und Landkreisen, Betrieben, Gewerkschaften, Jugendvertretungen, berufsbildenden Schulen, Studienseminaren, Hochschulen, Kammern, Wirtschaftsverbänden und anderen geeigneten Einrichtungen zusammen. Dabei sind die Bestimmungen des Datenschutzes bei der Erhebung und Weitergabe der Daten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten zu beachten.

Basierend auf dem Musterkonzept zur Berufs- und Studienorientierung des Niedersächsischen Kultusministeriums erstellen alle allgemein bildenden Schulen der Sekundarbereiche I und II ein schuleigenes fächerübergreifendes Konzept zur Durchführung der Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung. Dieses Konzept greift zentrale Anforderungen der Arbeitswelt an zukünftige Erwerbstätigkeit im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen auf. Die Maßnahmen werden systematisch aufgebaut und berücksichtigen die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Schule. In das Konzept zur Beruflichen Orientierung ist die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf eine ihren Kompetenzen, Leistungen und Neigungen entsprechende individuelle Schwerpunktbildung einbezogen.

Der individuelle Prozess der Beruflichen Orientierung wird von den Schülerinnen und Schülern aller Schulformen kontinuierlich dokumentiert.

Das Erziehungsrecht der Erziehungsberechtigten und die Wechselwirkung von schulischen und außerschulischen Erziehungs- und Lerneinflüssen insbesondere bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung erfordern eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Absatz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. Dezember 2023 (SVBl. S. 668)