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  • ab 01.10.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 AbSBORdErl - Betriebspraktikum für Lehrkräfte

Bibliographie

Titel
Berufliche Orientierung an allgemein bildenden Schulen
Redaktionelle Abkürzung
AbSBORdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Das Praktikum für Lehrkräfte ermöglicht diesen Einblicke in die Arbeits- und Wirtschaftswelt und dient der Vor- und Nachbereitung der von der Schule beschlossenen Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung. Fortbildungsangebote von Wirtschaftsverbänden und Kammern können als Betriebspraktikum für Lehrkräfte wahrgenommen werden, sofern sie dieser Zielsetzung dienen.

Über die Teilnahme an einem Betriebspraktikum für Lehrkräfte entscheidet die Schule im Rahmen ihres Fortbildungskonzeptes. Hierzu vereinbart die Schule mit den kooperierenden Betrieben Zielsetzungen, Inhalte und die Organisationsform des Betriebspraktikums.

Die am Betriebspraktikum teilnehmende Lehrkraft wertet die Erfahrungen und Informationen aus dem Praktikum aus und stellt die Ergebnisse der Schule und dem Betrieb zur Verfügung.

Das Betriebspraktikum für Lehrkräfte ist auf zehn Arbeitstage begrenzt und wird grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt. Es kann auch in Schuljahresabschnitten stattfinden, in denen die teilnehmende Lehrkraft nur in geringem Umfang im Unterricht eingesetzt ist (z. B. bei Unterrichtsausfall aufgrund von Schulfahrten, Projektwochen und Schülerbetriebspraktika oder nach Abschluss von Prüfungen sowie nach Schulentlassungen). In Absprache mit dem Betrieb und auf Antrag der Lehrkraft wird es in Block- oder Teilzeitform durchgeführt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Absatz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. Dezember 2023 (SVBl. S. 668)