Abschnitt 2 AbSBORdErl - Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung
Bibliographie
- Titel
- Berufliche Orientierung an allgemein bildenden Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- AbSBORdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung werden an allgemein bildenden Schulen im Rahmen ihres schulgesetzlichen Auftrags als Schulveranstaltungen durchgeführt.
Elemente der Beruflichen Orientierung sind z. B. Praxistage in Form von individualisierten Kompetenzfeststellungsverfahren, Zukunftstagen, berufspraktischen Projekten, Schülerbetriebspraktika, Arbeit in Schülerfirmen, Besuchen von berufsbildenden Schulen, Besuchen von Hochschulinformationstagen und Bewerbungsvorbereitung. Praxistage sind unterrichtlich angemessen vor- und nachzubereiten. Sie können federführend in einem oder mehreren Unterrichtsfächern gestaltet werden. Dies ermöglicht den Schulen, den fächerübergreifenden Ansatz des Konzeptes zur Beruflichen Orientierung zu konkretisieren, indem die Beiträge der einzelnen Fächer zur Vorbereitung und zur Auswertung festgelegt werden.
2.1 Kompetenzfeststellungsverfahren
Kompetenzfeststellungsverfahren (Potenzialanalysen) sind als verbindliche Bestandteile der Beruflichen Orientierung an allen niedersächsischen allgemein bildenden Schulen der Sekundarbereiche I und II anzubieten. Sie berücksichtigen die Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule, wobei die Qualitätsstandards des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Durchführung von Potenzialanalysen beachtet werden sollen.
Wesentliche Bestandteile einer Potenzialanalyse sind
handlungsorientierte Module,
Module zur Selbst- und Fremdeinschätzung,
Erkundung erster beruflicher Neigungen und Interessen,
Einzelgespräche sowie die Dokumentation der Ergebnisse.
Frühestens ab dem 2. Schulhalbjahr des 7. Schuljahrgangs wird den Schülerinnen und Schülern ein Kompetenzfeststellungsverfahren angeboten.
Dazu bietet das Land Niedersachsen den Schulen das Verfahren "Kompetenzanalyse Profil AC Niedersachsen" in modularisierter Form an. Die Inanspruchnahme anderer Verfahren ist weiterhin möglich, wobei sicherzustellen ist, dass die Ergebnisse der jeweiligen Klassenlehrerin oder dem jeweiligen Klassenlehrer übergeben werden, wenn die Potenzialanalyse im Auftrag der Schule durch einen externen Anbieter durchgeführt wird.
Für die Teilnahme an der Potenzialanalyse ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
2.2 Schülerbetriebspraktikum
Das Schülerbetriebspraktikum umfasst als Blockpraktikum mindestens zehn Unterrichtstage, die in der Regel in einem Betrieb oder in einer anderen geeigneten Einrichtung abgeleistet werden.
Das Schülerbetriebspraktikum wird gemäß dem schuleigenen Konzept zur Beruflichen Orientierung gestaltet und durchgeführt und bedarf einer intensiven Vor- und Nachbereitung. Die Schülerinnen und Schüler verfassen einen Bericht, in dem die Erfahrungen des Praktikums dargestellt und kriterienorientiert reflektiert werden. Es besteht die Möglichkeit, den Bericht durch eine Präsentation zu ergänzen.
Die Entscheidung über die Eignung des Praktikumsplatzes obliegt der Schule. Sie stellt damit sicher, dass die im schuleigenen Konzept zur Beruflichen Orientierung formulierten Ziele erreicht und Kompetenzen erworben werden können. Den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist Rechnung zu tragen.
Praktikumsbetriebe werden so gewählt, dass sie für die Schülerinnen und Schüler vom Wohnsitz oder von der Schule aus zumutbar erreichbar sind und eine schulische Betreuung sichergestellt werden kann. Über den Besuch weiter entfernt liegender Praktikumsbetriebe (auch in anderen Bundesländern) entscheidet die Schule.
Das Schülerbetriebspraktikum kann nach Entscheidung der Schule in allen Schulformen auch als Auslandspraktikum ausgestaltet werden, wenn eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkraft z. B. mithilfe von Medien sichergestellt wird. Die Organisation der Schülerbeförderung sowie eines umfassenden Versicherungsschutzes obliegt den Erziehungsberechtigten. Sie tragen die entstehenden Kosten.
Schülerbetriebspraktika können auch im Rahmen von Schüleraustauschfahrten oder im Rahmen von Schulpartnerschaften im europäischen Ausland durchgeführt werden. Die Betreuung erfolgt dann durch die Partnerschule im Ausland.
Die Schule ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler vor Beginn des Schülerbetriebspraktikums über die wichtigsten Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in den Betrieben zu informieren. Während des Schülerbetriebspraktikums suchen die betreuenden Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler am Praktikumsplatz auf und halten zu den Betrieben Kontakt.
Langzeitpraktika sollten in der Hauptschule, Realschule, Oberschule und Gesamtschule in den Schuljahrgängen 9/10 den Schülerinnen und Schülern mit einem Praxistag pro Woche ermöglicht werden. Sie werden im Klassenverband, bei einer Organisation nach Schuljahrgängen ggf. auch in einer nach Schwerpunkten gebildeten Lerngruppe durchgeführt. Eine intensive Betreuung ist erforderlich.
Intensiv-Praktika für unterstützungsbedürftige Schülerinnen und Schüler sollten über ein halbes Jahr mit zwei Tagen pro Woche individuell abgestimmt organisiert werden können.
In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe findet das Praktikum mit einer Ausrichtung auf eine Berufsausbildung oder auf ein Studium statt. Im Sekundarbereich II kann ein zusätzliches Schülerbetriebspraktikum auch als Hochschulpraktikum bzw. im Hinblick auf ein duales Studium stattfinden. Die Vorbereitung dieses Praktikums beinhaltet eine umfassende Information über Ausbildungsmöglichkeiten von der dualen Berufsausbildung bis zum Hochschulstudium.
Auf die Empfehlungen der "Allianz für Aus- und Weiterbildung" für das Schülerbetriebspraktikum vom März 2017 wird hingewiesen (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgBildung/schuelerbetriebspraktika-01.pdf).
2.3 Schülerfirmen
Schulen können Schülerfirmen in unterschiedlichen Rechtsformen gründen und als Schulprojekte durchführen. Schülerfirmen können dauerhaft eingerichtet werden und sind in alle Unterrichtsfächer integrierbar. Sie vermitteln den Schülerinnen und Schülern grundlegende wirtschaftliche Kenntnisse, fördern deren Kommunikations- und Teamfähigkeit, Entscheidungskompetenz, Eigenverantwortung und die Idee der Selbstständigkeit.
Sie leisten einen Beitrag zur wirtschaftlichen Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler und fördern die Selbst- und Mitbestimmungskompetenz sowie die Fähigkeit zu unternehmerischem Denken und Handeln.
Um den Praxisbezug zu verstärken und einen gegenseitigen Austausch zu ermöglichen, wird jeder Schülerfirma die Kooperation mit einem Betrieb oder einer Wirtschaftsorganisation empfohlen. Zu diesem Zweck schließt die Schule gegebenenfalls eine Zielvereinbarung zur Unterstützung und Beratung ab.
Mit den zuständigen Behörden ist zu klären, ob Anmeldungen erforderlich sind und Steuerpflichten entstehen. Grundsätzlich sind die steuerlich relevanten Grenzen zu beachten. Eine Schülerfirma darf nicht zu Unternehmen der realen Marktwirtschaft direkt in Konkurrenz stehen. Auf den Bezugserlass zu h) wird hingewiesen.
Für in Schülerfirmen tätige Schülerinnen und Schüler gelten die Schutzbestimmungen des Schülerbetriebspraktikums entsprechend.
Die Gesamtverantwortung für die Schülerfirmen liegt bei der Schulleitung.
2.4 Zukunftstag für Mädchen und Jungen
Der Zukunftstag für Mädchen und Jungen ist ein institutionalisiertes Angebot mit dem besonderen Ziel, dass Mädchen und Jungen Berufe kennenlernen, die vor dem Hintergrund tradierter Rollenzuweisungen für das eigene Geschlecht eher selten gewählt werden. Damit stellt er einen besonderen Beitrag zur gendergerechten beruflichen Orientierung dar. Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 bis 9 haben die Möglichkeit, sich einen Einblick in vermeintlich typische Berufe des jeweils anderen Geschlechts zu verschaffen.
Im Rahmen des bundesweiten Aktionsprogramms wird jährlich der Zukunftstag an einem landesweit einheitlich festgelegten Schultag durchgeführt, an dem die Schule teilnehmen sollte. Bei der Ausgestaltung dieses Tages ist zu beachten, dass Veranstaltungen in Schulen, in Betrieben und anderen geeigneten Einrichtungen für Mädchen und Jungen getrennte Angebote vorsehen. Die jeweiligen Aktivitäten werden in geeigneter Weise durch die Schule vor- und nachbereitet.
Die Schule kann ihrer Verpflichtung zur Auseinandersetzung mit dem geschlechtsspezifisch geprägten Berufswahlverhalten im Rahmen ihres Konzeptes zur Beruflichen Orientierung beispielsweise auch im Projektunterricht, an Praxistagen sowie bei der Durchführung von Betriebspraktika nachkommen. Wird der Zukunftstag nicht als Schulveranstaltung durchgeführt, so können Schülerinnen und Schüler auf Antrag Angebote von Unternehmen und Institutionen wahrnehmen oder Mitglieder ihrer Familie oder ihres Bekanntenkreises an deren Arbeitsplatz begleiten. Zu diesem Zweck werden sie auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulunterricht freigestellt.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Absatz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. Dezember 2023 (SVBl. S. 668)