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  • ab 01.10.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 AbSBORdErl - Schulformspezifische Schwerpunkte

Bibliographie

Titel
Berufliche Orientierung an allgemein bildenden Schulen
Redaktionelle Abkürzung
AbSBORdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

6.1
Hauptschule

Die Hauptschule ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern eine individuelle Berufliche Orientierung sowie eine individuelle Schwerpunktbildung in der beruflichen Bildung.

Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung werden an der Hauptschule vorrangig ab dem Schuljahrgang 7 an mindestens insgesamt 60 Tagen durchgeführt. Die Schwerpunktsetzung erfolgt in den 9. und 10. Schuljahrgängen. Schülerbetriebspraktika finden ab Schuljahrgang 8 statt.

6.2
Realschule

Die Realschule ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine Berufliche Orientierung und eine individuelle Schwerpunktbildung in den Bereichen Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales.

Vorrangig ab dem 7. Schuljahrgang werden Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung angeboten, ab dem 9. Schuljahrgang entsprechend der Schwerpunktbildung.

Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung werden an mindestens insgesamt 30 Tagen vorrangig in den Schuljahrgängen 8 bis 10 durchgeführt. Im 8. Schuljahrgang dienen sie u. a. der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Profilwahl für den 9. und 10. Schuljahrgang. Schülerbetriebspraktika finden ab Schuljahrgang 8 statt.

6.3
Oberschule

Die Berufliche Orientierung in der Oberschule wird aufgrund der Heterogenität der Schülerschaft breit angelegt. Die Oberschule ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung. Die Oberschule bietet einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung sowie neben dem Profil Fremdsprachen mindestens eines der Profile Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales an.

Vorrangig ab dem 7. Schuljahrgang werden Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung angeboten, ab dem 9. Schuljahrgang entsprechend der Schwerpunktbildung.

Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung und Berufsbildung werden je nach Schwerpunktbildung für Schülerinnen und Schüler, die ein Profilangebot wählen, an mindestens insgesamt 30 Tagen, für Schülerinnen und Schüler, die den berufspraktischen Schwerpunkt wählen, an mindestens insgesamt 60 Tagen durchgeführt. Schülerbetriebspraktika finden ab Schuljahrgang 8 statt.

Für den Gymnasialzweig der Oberschule gelten die Regelungen für das Gymnasium. Im 9. oder 10. Schuljahrgang kann ein zehntägiges Praktikum durchgeführt werden.

6.4
Gymnasium

Das Gymnasium ermöglicht den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg sowohl berufsbezogen als auch an einer Hochschule fortzusetzen. Das Gymnasium ermöglicht den Erwerb von Kompetenzen, die zu einem Hochschulstudium befähigen und die Voraussetzungen für eine Berufsausbildung schaffen. Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung sind fester Bestandteil des gymnasialen Bildungsganges.

Für Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung sind mindestens 25 Schultage vorrangig ab dem 7. Schuljahrgang vorgesehen.

Schülerbetriebspraktika finden im Schuljahrgang 11 statt. Soweit die regionalen Gegebenheiten es zulassen, kann die Schule im 9. oder 10. Schuljahrgang ein weiteres Schülerbetriebspraktikum einführen. Dieses kann sich auf die Schülerinnen und Schüler beschränken, die beabsichtigen, das Gymnasium nach dem Schuljahrgang 10 zu verlassen.

In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe sind Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung mit individueller Schwerpunktbildung in den Bereichen berufliche Bildung und Studienorientierung durchzuführen.

6.5
Gesamtschulen

Kooperative Gesamtschule

Für die Schulzweige der Kooperativen Gesamtschule gelten die Regelungen für die entsprechenden Schulformen. Die Schule entwickelt ein alle Schulzweige erfassendes Gesamtkonzept, das auch schulzweigübergreifend angelegt sein kann.

Integrierte Gesamtschule

Die Berufliche Orientierung muss aufgrund der Heterogenität der Schülerschaft in der Integrierten Gesamtschule breit angelegt sein. Es werden Angebote sowohl für Schülerinnen und Schüler gemacht, die eine duale Berufsausbildung anstreben, als auch für diejenigen, die eine schulische Fortsetzung des Bildungsweges einschließlich eines Hochschulstudiums planen.

Für Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung sind mindestens 25 Schultage vorrangig ab dem 7. Schuljahrgang vorgesehen.

Schülerbetriebspraktika im Sekundarbereich I finden vorrangig im Schuljahrgang 9 statt. Es besteht auch die Möglichkeit, ein weiteres Betriebspraktikum bereits in Schuljahrgang 8 durchzuführen. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Praktika sind voneinander zu unterscheiden und bauen aufeinander auf.

Im Sekundarbereich II findet das verpflichtende Praktikum im 11. Schuljahrgang statt.

In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe sind Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung mit individueller Schwerpunktbildung in den Bereichen berufliche Bildung und Studienorientierung durchzuführen.

6.6
Förderschulen / Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf

Die Förderschulen führen Maßnahmen der Beruflichen Orientierung entsprechend den Fördermöglichkeiten und dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ihrer Schülerinnen und Schüler in Anlehnung an die Bestimmungen für die anderen allgemein bildenden Schulformen durch.

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an Förderschulen erwerben im Kompetenzbereich "vorberufliche Bildung" grundlegende Kompetenzen in verschiedenen Arbeitsfeldern, um ihnen auf dieser Basis Entscheidungen zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit zu ermöglichen. Die Konfrontation mit betrieblichen Abläufen auf der Ebene beruflicher Realitäten (Betriebspraktika), die Auseinandersetzung mit den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die persönliche Berufswegplanung sind zentrale Inhalte im Sekundarbereich II.

Die Förderschulen gestalten die Konzepte zur Beruflichen Orientierung mit einem großen Spielraum für individuelle Anpassungen. Ein mit Kooperationspartnern gemeinsam entwickeltes Konzept zur Beruflichen Orientierung, das die Bedürfnisse und Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler einbezieht, sorgt für authentische und vielfältige Anwendungssituationen im Berufsalltag. Ziel ist es, zusammen mit den Schülerinnen und Schülern Vorstellungen über das Arbeits- und Berufsleben und eigene Tätigkeits- und Berufswünsche zu entwickeln, die in Zusammenarbeit mit den Reha-Beratungen der Bundesagentur für Arbeit in unterschiedlichen Maßnahmen umgesetzt werden.

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen an allgemeinen Schulen werden zieldifferent, orientiert an den Vorgaben der Hauptschule, unterrichtet.

Auf den grundsätzlichen Anspruch auf eine Reha-Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit wird verwiesen (s. Ziff. 4.1).

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Absatz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. Dezember 2023 (SVBl. S. 668)